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FAQGefährdungsbeurteilung: Ihre häufigsten Fragen

Das KPZ-Portal der VBG hilft kleinen Unternehmen dabei, gesundes und sicheres Arbeiten zu ermöglichen. Dies sind die häufigsten Fragen an die KPZ-Hotline.

Dr. Gregor Schürmann ist Koordinator Kompetenzzentren-Betreuung und Digitales Unternehmermodell bei der VBG.

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Arbeitssicherheit – in Zeiten des Fachkräftemangels kann sie den Unterschied machen im Wettbewerb um potenzielle Bewerberinnen und Bewerber. Oder Beschäftigte davon überzeugen, ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber treu zu bleiben. Beste Voraussetzungen für gesundes und sicheres Arbeiten schafft die Gefährdungsbeurteilung: Sie hilft, Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen und mögliche Gefährdungen zu vermeiden.

Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten unterstützt dabei die Kompetenzzentren-Betreuung (KPZ-Betreuung) der VBG: Das KPZ-Portal liefert online jede Menge Informationen zu zahlreichen Arbeitsschutzthemen. Wer im Portal angemeldet ist und darüber hinaus Fragen hat, etwa zur Nutzung des Portals, oder fachlichen Rat braucht, was in einer bestimmten betrieblichen Situation zu beachten ist, wendet sich an die KPZ-Hotline. KPZ-Koordinator Dr. Gregor Schürmann erläutert die häufigsten Fragen an die Arbeitssicherheitsexpertinnen und -experten der kostenfreien Hotline.

Was muss ich in einer Gefährdungsbeurteilung dokumentieren?

Sie dokumentieren Gefährdungen, etwa Lärm oder psychische Belastungen, und Maßnahmen dagegen mithilfe des PRAXIS-Checks auf dem KPZ-Portal. Um Rechtssicherheit zu erreichen, sind dabei konkrete Anforderungen zu erfüllen: Es muss eine Maßnahme zur Vermeidung oder Minimierung einer Gefährdung formuliert sein, die Maßnahme muss terminiert werden. Es gibt im Regelwerk zum Beispiel klare Anforderungen zu Prüffristen, die ein Unternehmen einhalten muss. Wichtig ist auch, sich Fristen zur Kontrolle schon umgesetzter Maßnahmen zu setzen, sodass eine regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt. Außerdem müssen Sie eine verantwortliche Person nennen. Reichen die Dokumentationsmöglichkeiten im PRAXIS-Check nicht aus, hilft die Software GEDOKU mit branchenspezifischen Katalogen weiter.

Wie oft sollte ich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Immer dann, wenn sich etwas in Ihren betrieblichen Abläufen geändert hat oder Störungen aufgetreten sind. Wenn etwa ein neuer Auftrag reinkommt, der eine andere Art von Tätigkeit erfordert. Oder wenn Sie neue Büroausstattung anschaffen. Aber auch, wenn sich die Anforderungen durch das Regelwerk geändert haben. Generell gilt: Die Gefährdungsbeurteilung müssen Sie regelmäßig angehen, um festzustellen, ob alle Maßnahmen noch wirksam sind. Ideal ist also, den PRAXIS-CHECK regelmäßig zu aktualisieren. Die Dringlichkeit ergibt sich hauptsächlich durch die Höhe des Risikos in einem Arbeitsbereich. Eine feste Frist für Gefährdungsbeurteilungen gibt es zunächst nicht. Eine Maximalgrenze, die auch für Bereiche mit geringer Gefährdung im Regelwerk genannt wird, liegt bei fünf Jahren. Sowohl die betriebliche Praxis als auch spezifische Vorschriften machen in der Regel kürzere Zeiträume erforderlich.

Was muss ich beachten, wenn ich den Einsatz von werdenden Müttern beurteilen will?

Sie müssen schon im Vorfeld bei allen Arbeitsplätzen prüfen, ob dort Schwangere tätig werden können. Das machen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung gibt folgende Antworten unabhängig von einer bestimmten beschäftigten Person: Es ist nicht möglich. Oder: Es ist nach Umsetzung bestimmter Maßnahmen möglich. Die dritte Option: Der Einsatz ist ohne weitere Maßnahmen möglich. Büroarbeit ist in der Regel unbedenklich. Schwierig wird es beispielsweise, wenn eine Beschäftigte in einem Glas- und Keramikbetrieb mit Blei oder bleihaltigen Verbindungen zu tun hätte. Dann ist die Arbeit in der Regel nicht möglich, weil sie eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder für ihr Kind darstellt.

Muss ich eine Firma beauftragen, die bei mir Arbeitsmittel wie zum Beispiel Leitern prüft?

Das hängt vom Einsatz der Leitern ab. Eine technisch versierte Person im Betrieb kann durchaus im Auftrag der Unternehmerin oder des Unternehmers eine normale Haushaltsleiter oder einfache Aufstiegshilfen prüfen. Dabei sollte sie Checklisten der VBG hinzuziehen. Die Begutachtung elektrischer Betriebsmittel darf nur eine Elektrofachkraft übernehmen. Alle kraftbetriebenen Arbeitsmittel müssen in der Regel geprüft werden. Damit müssen Sie dann als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine zur Prüfung befähigte Person beauftragen, gegebenenfalls von einer externen Firma, wenn im Unternehmen keine entsprechende Person beschäftigt ist.

Meine Beschäftigten arbeiten alle im Homeoffice. Muss ich trotzdem eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Ja. Ob im Büro, im Homeoffice oder an einem anderen Ort: Immer, wenn jemand für Ihr Unternehmen tätig wird, müssen Sie potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln und Maßnahmen, wie Sie den Gefahren begegnen, dokumentieren. Beispielsweise kann es zu psychischer Belastung kommen, weil im Homeoffice Arbeitszeit und Freizeit ineinander übergehen und dadurch Stress entsteht. Sie müssen sich also die Frage stellen: Ist die Arbeit so organisiert und gestaltet, dass meine Beschäftigten sie gesund und sicher erledigen können? Sind sie dafür qualifiziert? Ist die Aufgabe klar definiert? Auch dabei hilft Ihnen die Gefährdungsbeurteilung.

Wie muss ich die Erste Hilfe organisieren?

Sie müssen in jedem Fall Ersthelfende benennen. Haben Sie diese Personen ausgewählt, finanziert die VBG ihre Ausbildung zum Ersthelfenden. Denken Sie daran: Diese Ausbildung muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Außerdem sollten Sie Notfallmaterial anschaffen und darauf achten, dass es immer aktuell ist. Ein Verbandkasten muss mindestens vorhanden sein. Ersthelferinnen und -helfer sowie Sicherheitsbeauftragte Ihres Unternehmens können seinen Inhalt regelmäßig überprüfen.

KPZ-Hotline: So funktioniert‘s

Sie möchten die Hotline der Kompetenzzentren-Betreuung als Unternehmerin oder Unternehmer in Anspruch nehmen? Wenn Sie dieses Angebot der VBG zur Betreuung durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit nutzen, können Sie Zeit und Geld sparen. Dazu melden Sie sich zuerst auf dem KPZ-Portal an. Wenn Sie sich danach in Online-Lernmodulen über Arbeitsschutz informiert haben und den PRAXIS-CHECK auf dem Portal bearbeitet haben, können Sie sich mit Ihren konkreten Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an die KPZ-Hotline wenden.

Alles Wichtige zur Gefährdungsbeurteilung lesen Sie hier. Zum Gefährdungsbeurteilungs-Navigator hier entlang.

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