Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die im Kundengespräch beleidigt werden, tätliche Angriffe auf Sicherheitskräfte, anzügliche E-Mails im Postfach: Die Formen der Gewalt am Arbeitsplatz sind vielfältig und Thema in den unterschiedlichsten Branchen. Die Angebote der VBG berücksichtigen die verschiedenen Aspekte von Gewalt im Arbeitsleben und unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, Gewaltprävention in ihrem Betrieb umzusetzen. Wie wichtig dies ist, zeigt auch eine weltweite Studie der Internationalen Arbeitsorganisation, der Stiftung des Risikomanagement-Dienstleisters Lloyds Register und des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Gallup: Mehr als jede oder jeder fünfte Arbeitnehmende (22 Prozent) ist nach eigener Aussage bereits mindestens einer Form von Gewalt oder Schikane ausgesetzt gewesen.
Handeln, bevor Gewalt entsteht
Nachdem im Juni 2021 das erste internationale Abkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt in Kraft trat, hat die Bundesregierung 2022 den Entwurf für ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Für Tobias Belz, Koordinator des Präventionsfelds Gesundheit mit System (GMS) bei der VBG, der richtige Schritt: „Ich bewerte als sehr positiv, dass man das Recht auf Gewaltfreiheit auf Gesetzgebungsebene festschreibt und sich Beschäftigte darauf berufen können. Und dass man das Thema Gewalt erörtert und Unternehmen dazu hinführt, sich mit dem Thema zu beschäftigen und zu handeln, bevor Gewalt entsteht.“
Denn gerade in der Phase vor der Gewalt kann mit Verhältnisprävention und Verhaltensprävention viel erreicht werden. Konkret bedeutet das: Sind die Verhältnisse im Betrieb so angepasst, dass Beschäftigte so sicher wie möglich arbeiten können, lässt sich Gewalt in vielen Fällen vermeiden. Maßnahmen des Zugangsschutzes, die Gestaltung der Arbeitsplätze, aber auch Notfall- und Fluchtpläne sind nur einige Ansätze, die dabei helfen. „Weiterhin sind Schulungen der Mitarbeitenden wichtig, damit sie wissen, wie sie sich im Fall eskalierender Gesprächssituationen verhalten sollen oder sich bei Extremereignissen in Sicherheit bringen können, etwa bei einer Bombendrohung oder einem Amoklauf“, sagt Belz.
Gefährdungsbeurteilung identifiziert Risiken
Sein Rat: Je besser Unternehmen ihre Risikofaktoren kennen, desto eher können Gewaltpräventionsmaßnahmen greifen. Liegt beispielsweise die Betriebsstätte in einem herausfordernden Umfeld? Sorgen Wartezeiten in Behörden des Öfteren für Ärger bei den Kundinnen und Kunden? Gibt es Güter im Unternehmen, die Begehrlichkeiten wecken? Antworten auf diese und andere Fragen liefert die Gefährdungsbeurteilung. Mit ihrer Hilfe lassen sich individuelle Risiken zuverlässig identifizieren. „Insbesondere das Ermitteln psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist hilfreich, um zu erfahren, inwieweit Gewalt bereits Thema im Unternehmen ist“, so Belz.
Aus den Analyseergebnissen werden dann die Präventionsmaßnahmen abgeleitet und auf Basis der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt. So kann es zum Beispiel eine gute Idee sein, mit Besucherinnen und Besuchern erst über eine Gegensprechanlage Kontakt aufzunehmen, bevor sie das Unternehmensgebäude betreten dürfen. Die Aufregung über unnötige Wartezeiten lässt sich in vielen Fällen umgehen, wenn Kundinnen und Kunden zuvor einen Termin buchen können. Belz: „Gibt es Wertgegenstände in Unternehmen, sollte geregelt sein, wie sie gesichert werden und wer Zugriff auf sie hat.“
Einzelarbeitsplätze möglichst vermeiden
Nicht immer können Gewaltsituationen verhindert werden. Dann gehe es darum, die negativen Folgen der Gewalt zu verringern, erklärt Belz. Sind zum Beispiel Tische und Stühle an Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr fixiert oder sehr schwer, lassen sie sich weniger gut als Waffe benutzen. Das Gleiche gilt für Scheren, Tacker oder Brieföffner, die nicht offen auf dem Tisch liegen sollten. Generell sei es sinnvoll, Einzelarbeitsplätze möglichst zu vermeiden: „Wer allein arbeitet, hat ein höheres Risiko, angegriffen zu werden. Und im schlimmsten Fall gibt es dann auch keine Zeugen“, sagt Belz.
Ein weiterer Tipp des VBG-Experten: Nachbetreuung sollte schon im Vorfeld organisiert werden, damit im Ernstfall schnell geholfen werden kann – der bestenfalls gar nicht erst eintritt. Weil Gewaltprävention im Unternehmen mit VBG-Unterstützung zur Selbstverständlichkeit wird.
Gewaltprävention: So unterstützt die VBG
Beratung
Sie wünschen sich Beratung zum Thema Gewaltprävention? Die Aufsichtspersonen der VBG helfen Ihnen gerne weiter. Kontakt: gewaltpraevention@vbg.de.
Seminar
Das Seminar „Gewaltprävention – Beschäftigte mit Kundenkontakt vor Bedrohungen und Übergriffen schützen“ zeigt Unternehmerinnen und Unternehmern, wie sie die Belastungssituation ihrer Mitarbeitenden durch Aggression und Gewalt im Kundenkontakt beurteilen und präventiv handeln können.
Podcast
Im Podcast „Gefährdungsfaktor Mensch: Gewalt in der Arbeitswelt“ gibt VBG-Präventionsexperte Tobias Belz Handlungsempfehlungen und stellt Maßnahmen gegen Gewalt im Kundenkontakt vor.
Publikationen
Wissenswertes zu Gewalt am Arbeitsplatz liefern Ihnen die DGUV-Publikationen „Gut vorbereitet für den Ernstfall! – Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen“ und „Alles für den Kunden? Arbeitsbelastungen und Bedrohungen an Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt“.
Alarmpläne
Brand, Amok, Unfall oder der Austritt von Gefahrstoffen sind immense Herausforderungen für Unternehmen. Wie bereiten Unternehmen Alarmpläne vor? Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Dialogkarten
Auf den Dialogkarten der VBG finden Sie Tipps, wie Betriebe das Thema Gewalt handhaben sollten.
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