Noch herrscht in vielen Unternehmen Unsicherheit darüber, wie sie auf die vielfältigen Veränderungen der Arbeitswelt reagieren sollen. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG hat deshalb die Initiative „Mitdenken 4.0 – Neue Präventionsansätze für Arbeitsprozesse in der Büro- und Wissensarbeit“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, Unternehmen auf Basis aktueller Forschungsergebnisse Handlungshilfen für die betriebliche Praxis bereitzustellen. Dabei sollen Branchen mit besonders hohem Anteil an Büro- und Wissensarbeit in die Projektarbeit einbezogen werden. Mit an Bord sind gewichtige Partner der Sozialpolitik: die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) und der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen).
Sozialpartner ziehen an einem Strang
Bei der Umsetzung ist die VBG auf die Unterstützung und das Committment von Branchen mit besonders hohem Anteil an Büro- und Wissensarbeit angewiesen. Spezielle Expertise ist vor allem bei Fragen der Arbeitsorganisation gefordert. Deshalb setzt die VBG auf die Kooperation mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern der betreffenden Branchen. Diese bringen ihr Know-how und ihre Erfahrungen in das Projekt ein, vermitteln Kontakte zu interessierten Unternehmen und verbreiten die Projektergebnisse über ihre Informationskanäle.
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Mit der Stärke von über zwei Millionen Mitgliedern sichert ver.di die Arbeitsbedingungen für viele Millionen Menschen und streitet für sozial gerechte Rahmenbedingungen. Die Dienstleistungsgewerkschaft setzt sich ein für menschengerechte Arbeitsbedingungen und kämpft für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Dafür führt ver.di Tarifverhandlungen, beraten Betriebs- und Personalräte und betreiben politische Lobbyarbeit auf nationaler und internationaler Ebene.
Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. (AGV Banken)
Dem AGV Banken gehören rund 120 Institute (Großbanken, Regionalbanken, Pfandbriefbanken, Spezialbanken, Privatbankiers und Bausparkassen) mit rund 150.000 Beschäftigten an. Der Arbeitgeberverband vertritt die sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder, schließt als Tarifträger auf Bundesebene Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab, informiert und berät die Mitgliedsinstitute und vertritt sie vor Arbeits- und Sozialgerichten in Grundsatzfragen.
Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV)
Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV) ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der deutschen Versicherungswirtschaft. Aktuell sind 335 Unternehmen im AGV organisiert. Diese beschäftigen zusammen rund 205.000 Mitarbeiter – das sind 99 Prozent aller in der Individualversicherung (ohne Versicherungsvermittlung) in der Bundesrepublik Deutschland aktiv beschäftigten Angestellten. Der AGV ist ein Bundesverband ohne regionale Untergliederung und hat seinen Sitz in München.
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 20 Millionen Beschäftigten ein.
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