Auf (fast) allen Wegen
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Die Arbeit im Homeoffice wird Unternehmen und ihren Beschäftigten auch nach der Coronavirus-Pandemie erhalten bleiben. Durch ein neues Gesetz haben sich jetzt die Regelungen für den diesbezüglichen Unfallversicherungsschutz geändert. Versichert sind nun alle Wege im Haushalt, die dem betrieblichen Interesse dienen. Aber Achtung: Wege, die darauf abzielen, eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen, sind nicht versichert.
Wer nach der Mittagspause in der Küche zurück ins Arbeitszimmer geht, um dort weiter zu arbeiten, ist auf dem Weg gesetzlich unfallversichert.
Wenn der Paketzustellservice während der Arbeitszeit an der Haustür klingelt, besteht auf dem Weg von und zur Tür Versicherungsschutz, wenn sich im Paket arbeitsrelevante Dinge, etwa Bürounterlagen, befinden. Für private Bestellungen oder bei der Paketannahme für die Nachbarinnen und Nachbarn gilt dies nicht.
Wenn der Paketzustellservice während der Arbeitszeit an der Haustür klingelt, besteht auf dem Weg von und zur Tür Versicherungsschutz, wenn sich im Paket arbeitsrelevante Dinge, etwa Bürounterlagen, befinden. Für private Bestellungen oder bei der Paketannahme für die Nachbarinnen und Nachbarn gilt dies nicht.
Wer sein Kind zur Betreuung etwa in den Kindergarten oder die Kita bringt, damit die berufliche Tätigkeit im gemeinsamen Haushalt ausgeübt werden kann, steht dabei unter Versicherungsschutz.
Auf dem Weg vom Homeoffice zu einem Kundentermin oder anderen beruflichen Treffen und zurück sind Beschäftigte versichert.
Auf dem Weg vom Homeoffice zu einem Kundentermin oder anderen beruflichen Treffen und zurück sind Beschäftigte versichert.
Suchen im Homeoffice tätige Beschäftigte das Unternehmen auf, um dort zu arbeiten, weil sie beispielsweise im Homeoffice IT-Probleme haben, sind sie auf dem Weg dorthin versichert.