Tätigkeit
Bietet Unterstützung für betriebliche Brandschutzexpertinnen und -experten im Unternehmen.
Aufgaben
Ob der Wasserkocher in der Büroküche, das Verpackungsmaterial im Betrieb oder ein unachtsamer Umgang mit Kerzen – die Gefahrenquellen für Brände sind zahlreich. Brandschutzhelferinnen und -helfer löschen im Notfall Entstehungsbrände, achten auf zusätzliche Brandgefahren und sensibilisieren das Team für das Thema Brandschutz. Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal jährlich über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden. Brandschutzhelferinnen und -helfer sind kollegiale Ansprechpersonen in Brandschutzfragen und geben eventuelle Mängel an die Brandschutzexpertinnen und -experten des Unternehmens weiter.
Einsatzort
Unternehmen sind unabhängig von der Größe verpflichtet, Brandschutzhelferinnen und -helfer zu bestellen. Es hat sich bewährt, mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelferinnen und -helfer auszubilden. Ihre Anzahl muss je nach Schichtbetrieb, Urlaub oder Krankheitsvertretung angepasst sein.
Ausbildung
In vier Lehreinheiten à 45 Minuten in Form einer fachkundigen Unterweisung geht es um vorbeugenden Brandschutz, die betriebliche Brandschutzorganisation, Feuerlöscheinrichtungen und das Verhalten im Brandfall. Die Unterweisung wird ergänzt durch eine praktische Feuerlöschübung. Diese Ausbildung ist alle drei bis fünf Jahre zu wiederholen.
Mehr Infos: www.vbg.de/brandschutzhelfer.
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