Tätigkeit
Mittler und Mittlerin in Sachen Sicherheit zwischen Betriebsleitung und Angestellten (meist freiwillig übernommen)
Aufgaben
Ob Chemikalien, schweres Arbeitsgerät oder zu laute Arbeitsumgebung – Gefahrenquellen gibt es in jedem Betrieb. Umso wichtiger ist der richtige Umgang mit ihnen. Sicherheitsbeauftragte helfen, Gefahrenpotenziale zu erkennen und Sicherheitshinweise und Notrufnummern bei den Beschäftigten bekannt zu machen. Sie beobachten, ob am Arbeitsplatz die richtigen Bedingungen herrschen und ob genügend Verbandskästen und Schutzkleidung vorhanden sind. Sie sind Ansprechperson in Sicherheitsfragen und geben eventuelle Mängel an die Betriebsleitung weiter.
Einsatzort
Unternehmen ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Ihre Anzahl kann je nach den Betriebsverhältnissen variieren.
Ausbildung
Da für Büro und Verwaltung andere Anforderungen gelten als für den Einsatz in technischen Unternehmen, wird bereits während der Ausbildung je nach Einsatzbereich des späteren Beauftragten unterschieden. Ein Einführungsseminar vermittelt zunächst allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes: Der Blick für Gefahrenpotenziale und -beurteilung wird geschärft, wie auch das Verständnis für die Rolle des Sicherheitsbeauftragten. Ein zweites Seminar vertieft die Inhalte in spezialisierten Linien und beendet die Ausbildung. Beide Seminare dauern jeweils zweieinhalb Tage, eine Auffrischung ist nach drei bis fünf Jahren notwendig.
Weitere Infos finden Sie hier zum Download.
Mehr zu unseren Seminaren für Sicherheitsbeauftragte finden Sie hier.
Veröffentlicht am