Manchmal gibt es Unfälle bei der Arbeit
oder auf Wegen für die Arbeit.
Und manchmal gibt es Krankheiten
durch die Arbeit.
Versicherungen sollen diese Unfälle
und Krankheiten verhindern.
Und sie sollen nach diesen Unfällen
und Krankheiten helfen.
Das steht so im Gesetz.
Darum nennt man die Versicherungen:
Gesetzliche Unfall-Versicherung.
Firmen werden automatisch Mitglied
bei einer gesetzlichen Unfall-Versicherung,
wenn sie Mitarbeiter haben.
Welche gesetzliche Unfall-Versicherung
für eine Firma zuständig ist,
hängt von der Branche der Firma ab.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Die VBG ist dann für die Firmen da,
- wenn Mitarbeiter einen Unfall haben.
- wenn Mitarbeiter eine Berufs-Krankheit haben.
Die VBG macht verschiedene Angebote,
- damit die Mitarbeiter wieder gesund werden.
- damit die Mitarbeiter wieder arbeiten können.
Vor dem Jahr 1885 gab es noch keine
gesetzliche Unfall-Versicherung.
Da mussten sich die Firmen selbst kümmern.
Nun ist es also viel einfacher für die Firmen.
Sie zahlen einfach einen Beitrag an die VBG.
Dafür kümmert sich die VBG
bei Unfall oder Krankheit um alles.
Versichert bei der Arbeit und unterwegs
Die VBG versichert Mitarbeiter bei der Arbeit.
Und die VBG versichert
- den Weg von zuhause zur Arbeit.
- Wege für die Arbeit.
- den Weg von der Arbeit nach Hause.
Die Mitarbeiter sind also schon versichert,
wenn sie aus der Haustür rausgehen.
Das gilt auch,
wenn man von woanders zur Arbeit geht.
Zum Beispiel von der Wohnung vom Partner.
Auch andere Wege können versichert sein.
Zum Beispiel wenn man auf dem Weg zur Arbeit
noch das Kind in die Kita bringt.
Oder wenn man wegen einer Baustelle
einen anderen Weg nehmen muss.
Aber dafür gibt es bestimmte Regeln.
Umwege sind nie versichert.
Zum Beispiel wenn man noch einkaufen geht
oder wenn man zur Tankstelle muss.
In dieser Zeit ist man dann nicht versichert.
Man ist erst wieder versichert,
wenn man wieder auf dem Arbeits-Weg ist.
Aber wenn diese Zeit über 2 Stunden dauert,
ist man für den ganzen Weg nicht versichert.
Seit 2021 gibt es auch neue Regeln
für die Versicherung bei der Arbeit von Zuhause.
Das nennt man auch: Homeoffice.
Nun kann man auch im Homeoffice
das Kind in die Kita bringen.
Dieser Weg ist dann versichert.
Auch Wege für die Arbeit sind versichert.
Und Zuhause sind alle Wege versichert,
die man für die Arbeit macht.
Zum Beispiel
- ins Arbeitszimmer gehen.
- Essen aus der Küche holen.
- zur Tür gehen und vom Postboten
ein Paket für die Arbeit annehmen.
Certo hat einen Bericht über
die Versicherung im Homeoffice gemacht.
Sie finden den Bericht hier.
Der Bericht ist auch in Leichter Sprache.
So hilft die VBG nach einem Unfall oder einer Krankheit
Die VBG hat viele verschiedene Angebote
für die Firmen und die Mitarbeiter.
So kann die VBG sofort etwas tun,
wenn es einen Unfall oder eine Krankheit gibt.
Ist ein Mitarbeiter nach einem Unfall
über 3 Tage krankgeschrieben?
Oder ist der Mitarbeiter sogar gestorben?
Dann muss die Firma
bei der VBG eine Meldung machen.
Die Meldung heißt: Unfallanzeige.
Mitarbeiter müssen nach einem Arbeits-Unfall
sofort zu einem Durchgangsarzt.
Der Durchgangsarzt hat eine extra Zulassung
von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Durchgangsarzt kennt sich besonders
mit Verletzungen nach Unfällen aus.
Er prüft nach einem Unfall,
wie schlimm die Verletzungen sind.
Nach dem Unfall meldet sich ein Reha-Manager
von der VBG bei dem Mitarbeiter.
Der Reha-Manager plant alle Hilfen,
die der Mitarbeiter bekommen soll.
Zum Beispiel Reha, Hilfsmittel oder Behandlungen.
Dafür redet der Reha-Manager mit den Ärzten.
Diese Hilfen kosten Geld.
Die VBG bezahlt das Geld.
Das Ziel von diesen Hilfen ist:
Der Mitarbeiter wird schnell wieder gesund
und kann wieder gut leben und arbeiten.
Vielleicht wird der Mitarbeiter nicht ganz gesund
und er behält eine körperliche Behinderung.
Dann muss die Firma vielleicht
den Arbeitsplatz umbauen.
Die VBG gibt auch dafür Geld.
Oder der Mitarbeiter kann seine alte Arbeit
gar nicht mehr machen.
Dann muss der Mitarbeiter eine neue Arbeit
oder eine ganz neue Firma finden.
Die VBG gibt auch Geld für Kurse
und Weiterbildungen.
Oder der Mitarbeiter kann nur noch wenig
oder gar nicht mehr arbeiten.
Aber der Mitarbeiter braucht Geld zum Leben.
Dann kann die VBG eine Verletzten-Rente geben.
Unfälle und Krankheiten verhindern
Die VBG will schon vorher verhindern,
dass es Unfälle oder Krankheiten gibt.
Dafür gibt die VBG den Firmen viele Infos
für Arbeits-Sicherheit und Gesundheits-Schutz.
Zum Beispiel Info-Hefte oder Checklisten.
Alle Infos von der VBG sind im Internet:
Die VBG kann auch zu den Firmen kommen
und die Firmen beraten.
So wissen Firmen,
wie sie die Arbeit sicherer machen können.
Arbeits-Sicherheit und Gesundheits-Schutz
sind wichtig für Firmen.
Die Firmen müssen alle Gefahren kennen.
Dann können sie genau planen,
was man gegen die Gefahren tun kann.
Dafür gibt es die Gefährdungs-Beurteilung.
Jede Firma braucht
eine eigene Gefährdungs-Beurteilung.
Denn jede Firma hat andere Gefahren.
Auch seelische Gefahren sind dafür wichtig.
Zum Beispiel zu viel Stress.
Im Gesetz steht kein genauer Plan,
wie man eine Gefährdungs-Beurteilung macht.
Darum hilft die VBG dabei.
Die VBG hat viele Infos und Hilfsmittel
für die Gefährdungs-Beurteilung.
Zum Beispiel:
- Größere Firmen ab 30 Mitarbeitern
können ein Computer-Programm nutzen.
Das Computer-Programm heißt GEDOKU.
Mit GEDOKU können die Firmen
die ganze Gefährdungs-Beurteilung machen.
- Kleine Firmen mit bis zu 10 Mitarbeitern
bekommen extra Hilfen von der VBG.
Certo hat einen Bericht dazu.
Sie finden den Bericht hier.
Der Bericht ist auch in Leichter Sprache.
Die VBG macht auch viele Kurse über Gesundheit.
Es gibt im Jahr etwa 300 verschiedene Kurse.
Die Kurse kosten für Mitglieder kein Geld.
Die VBG bezahlt auch andere Kurse,
zum Beispiel für Erste Hilfe oder Fahrtraining.
Denn gute Kurse sind wichtig,
damit alle in der Firma immer sicher arbeiten.
Alle müssen immer wissen,
wie sie sich richtig verhalten.
Dann gibt es auch weniger Unfälle.
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