Die Arbeit von Zuhause nennt man auch:
Homeoffice.
Immer mehr Mitarbeiter wollen mit Homeoffice
auch aus dem Ausland arbeiten.
Aber sind diese Mitarbeiter versichert,
wenn sie aus dem Ausland arbeiten?
Die DGUV gibt Infos.
Diese Regel gilt immer:
Ein Mitarbeiter muss in dem Land versichert sein,
in dem der Mitarbeiter seine Arbeit macht.
Vielleicht lebt ein Mitarbeiter im Ausland.
Er arbeitet aus dem Homeoffice
für eine Firma in Deutschland.
Dann muss der Mitarbeiter vielleicht
auch noch extra im Ausland versichert sein.
Es geht also immer darum,
in welchem Land der Mitarbeiter arbeitet.
Aber es gibt eine Ausnahme:
Einige Firmen schicken ihren Mitarbeiter
nur für eine kurze Zeit ins Ausland.
Das nennt man: Entsendung.
Es gibt ein genaues Datum,
von wann bis wann die Arbeit im Ausland ist.
Vielleicht kann es auch eine Entsendung sein,
wenn man aus dem Ausland von Zuhause arbeitet.
Dafür muss man verschiedene Regeln prüfen:
- Ist das Land im Ausland Teil von der EU?
Oder geht es um Island, Lichtenstein, Norwegen
oder die Schweiz?
Dann gilt das Europarecht. - Für alle anderen Länder im Ausland
gelten andere Regeln.
Das steht im Europarecht für Länder in der EU,
Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz:
Macht eine Firma aus Deutschland
eine Entsendung in eins von diesen Ländern?
Dann gelten weiter die deutschen Regeln
für die Versicherung.
Der Mitarbeiter ist in den Ländern also versichert,
wenn er da im Homeoffice arbeitet.
Wichtige Wörter erklärt
Entsendebescheinigung
Das ist eine Bescheinigung von einer Versicherung.
Die Bescheinigung ist für einen Mitarbeiter,
der für eine Zeit im Ausland arbeiten soll.
Die Versicherung bestätigt damit:
Der Mitarbeiter bleibt in Deutschland versichert.
Oder es gelten die Regeln vom Land im Ausland.
Der ganze Name von der Bescheinigung ist:
Bescheinigung über
die anzuwendenden Rechtsvorschriften.
Entsendung:
Vielleicht will eine Firma aus Deutschland,
dass ein Mitarbeiter kurz im Ausland arbeitet.
Es gibt also ein genaues Datum,
von wann bis wann die Arbeit im Ausland ist.
Danach kommt der Mitarbeiter zurück
und arbeitet wieder in Deutschland.
Homeoffice:
Viele Menschen benutzen dieses Wort
für die Arbeit von Zuhause.
Aber im Gesetz steht dafür ein anderes Wort.
Im Gesetz heißt das: Telearbeit.
Es gibt auch noch mobiles Arbeiten.
Das ist die Arbeit von überall,
zum Beispiel zuhause oder unterwegs.
Aber dafür gibt es keine Regeln im Gesetz.
Medizinische Versorgung und
Sachleistungen in Europa:
Vielleicht arbeitet ein Mitarbeiter kurz
in einem anderen Land in Europa.
Der Mitarbeiter ist weiter versichert.
Zum Beispiel wenn er krank ist
oder wenn er einen Unfall hat.
Der Mitarbeiter bekommt also im anderen Land
auch Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel.
Das nennt man:
Medizinische Versorgung und Sachleistungen.
Bescheinigungen im Ausland dabei haben
Soll ein Mitarbeiter im Ausland
in Europa arbeiten?
Dann muss der Mitarbeiter
eine Entsendebescheinigung dabei haben.
Damit kann er bestätigen,
dass er weiter in Deutschland versichert ist.
Die Entsendebescheinigung für Europa heißt:
A1-Bescheinigung.
Ohne diese Bescheinigung muss der Mitarbeiter
im Ausland Geld für die Versicherung zahlen.
Die Firma vom Mitarbeiter muss
für die Bescheinigung einen Antrag machen.
Die Krankenkasse vom Mitarbeiter
macht dann die Bescheinigung fertig.
Hat ein Mitarbeiter im Ausland
einen Unfall bei der Arbeit?
Dann kann er Sachleistungen
von der Versicherung im Ausland bekommen.
Aber er muss dafür nachweisen,
dass er krankenversichert ist.
Er braucht seine Krankenversicherungskarte
oder eine weitere Bescheinigung.
Die Bescheinigung heißt:
Anspruchsbescheinigung DA1.
Aber das Land im Ausland entscheidet über die
medizinische Versorgung und Sachleistungen.
In den Regeln vom Land steht,
wie und wieviel es dem Mitarbeiter helfen kann.
Mehr Infos
Mehr Infos zur Versicherung von Mitarbeitern
bei einer Entsendung ins Ausland stehen hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
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