Alle Mitarbeiter sollen bei der Arbeit
immer sicher und gesund bleiben.
Das ist gut für die Mitarbeiter.
Und das ist gut für die Firmen.
Darum müssen Firmen auf Gefahren achten.
Sie müssen alle Gefahren aufschreiben,
die es bei der Arbeit gibt.
Und sie müssen Lösungen suchen,
was man gegen die Gefahren tun kann.
Das ist die Gefährdungs-Beurteilung.
Jede Firma hat die Pflicht,
eine Gefährdungs-Beurteilung zu machen.
Kleine Firmen bekommen dabei Hilfe von der VBG.
Dafür gibt es die Kompetenzzentren-Betreuung.
Der kurze Name ist: KPZ-Betreuung.
Kleine Firmen bekommen viele Infos im KPZ-Portal.
Das ist eine Internet-Seite mit Themen
über Arbeits-Sicherheit in kleinen Firmen.
Oft haben kleine Firmen auch Fragen.
Darum gibt es von der KPZ-Betreuung
auch ein Hilfe-Telefon.
Das ist die KPZ-Hotline.
Die KPZ-Hotline kostet kein Geld.
Einige Fragen bekommt die KPZ-Hotline oft.
Wir antworten hier auf die Fragen.
Was muss alles in der Gefährdungs-Beurteilung stehen?
Es gibt genaue Regeln im Gesetz,
was in die Gefährdungs-Beurteilung gehört:
- Firmen müssen für jede Gefahr aufschreiben,
welche Lösung sie dafür haben.
Dazu gehört auch ein Datum,
bis wann sie sich darum kümmern. - Firmen müssen immer wieder prüfen,
ob sie etwas ändern müssen.
Vielleicht helfen einige Lösungen nicht.
Dann muss es neue Lösungen geben. - Firmen müssen die Gefährdungs-Beurteilung
bei neuen Gefahren ändern.
Firmen müssen einen Verantwortlichen
für die Gefährdungs-Beurteilung aufschreiben.
Es geht um alle Gefahren für den Körper
und für die Seele.
Zum Beispiel:
- Es ist oft sehr laut bei der Arbeit.
- Mitarbeiter müssen oft erreichbar sein
und haben viel Stress.
Die VBG hat viele Tipps
für die Gefährdungs-Beurteilung.
Zum Beispiel die Arbeits-Hilfe PRAXIS-Check
oder das KPZ-Portal im Internet.
Wie oft muss ich die Gefährdungs-Beurteilung machen?
Alle Gefahren bei der Arbeit
müssen in der Gefährdungs-Beurteilung stehen.
Das gilt auch für neue Gefahren,
wenn sich etwas bei der Arbeit ändert.
Firmen müssen also bei jeder Änderung
auch die Gefährdungs-Beurteilung ändern.
Zum Beispiel:
- Ein Büro bekommt neue Büro-Möbel.
Mitarbeiter müssen für einen Auftrag
ihre Arbeit anders machen als sonst.
Gibt es keine Änderungen bei der Arbeit
und gibt es keine neuen Gefahren?
Dann soll man die Gefährdungs-Beurteilung
nach 5 Jahren neu machen.
Aber auch ohne Änderungen gilt:
Firmen müssen immer wieder prüfen,
ob ihre Lösungen noch gegen die Gefahren helfen.
An welche Gefahren muss ich denken, wenn es Schwangere bei der Arbeit gibt?
Sie müssen die Gefahren für Schwangere
schon vorher kennen.
Darum geht es in der Gefährdungs-Beurteilung.
Prüfen Sie jeden Arbeitsplatz:
- Kann eine Schwangere ohne Gefahren
an dem Arbeitsplatz arbeiten? - Ist der Arbeitsplatz zu gefährlich?
- Kann eine Schwangere da nur arbeiten,
wenn man etwas ändert?
Oft ist es so:
- Die Arbeit im Büro ist ungefährlich.
Hier können Schwangere gut arbeiten.
Die Arbeit mit einigen Stoffen ist gefährlich.
Zum Beispiel bei der Glas-Herstellung
oder bei der Arbeit mit Blei.
Hier sollen Schwangere lieber nicht arbeiten.
Muss eine andere Firma meine Arbeitsmittel prüfen, zum Beispiel Leitern?
Das kommt darauf an:
Kennt ein Mitarbeiter von Ihnen sich gut aus
mit Technik und Handwerk?
Dann kann der Mitarbeiter einfache Arbeitsmittel
wie eine Leiter auch selbst prüfen.
Aber geht es um komplizierte Geräte
wie Maschinen oder elektronische Werkzeuge?
Das dürfen nur Elektro-Fachleute prüfen.
Hat eine Firma nicht die richtigen Fachleute
für eine Prüfung?
Dann muss die Firma Fachleute beauftragen,
die nicht aus der Firma sind.
Meine Mitarbeiter arbeiten alle von zu Hause.
Muss ich trotzdem eine Gefährdungs-Beurteilung machen?
Ja, denn es geht um Gefahren bei der Arbeit.
Es ist egal, wo die Arbeit ist.
Alle Arbeits-Orte haben Gefahren,
auch der Arbeitsplatz zu Hause.
Zum Beispiel:
- Mitarbeiter achten nicht auf Pausen
und arbeiten zu viel. - Mitarbeiter werden einsam,
weil sie die Kollegen nicht mehr sehen.
Denken Sie vorher daran:
- Passt die Arbeit von zu Hause
zu meinen Mitarbeitern? - Gibt es klare Regeln für die Arbeit von zu Hause?
Die Gefährdungs-Beurteilung kann dabei helfen.
Was muss ich für die Erste Hilfe tun?
Es muss in Ihrer Firma Mitarbeiter geben,
die Erste Hilfe machen können.
Das sind Ersthelfer.
Es gibt Kurse für Mitarbeiter,
die Ersthelfer sein sollen.
Die VBG bezahlt Ihnen die Kurse.
Mehr Infos zu den Kursen stehen hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Ersthelfer müssen die Kurse
nach 2 Jahren neu machen.
Besorgen Sie das passende Material für den Notfall.
Dazu gehört zum Beispiel ein Verbandkasten.
Ersthelfer und Sicherheits-Beauftragte
prüfen Verbandkästen und andere Materialien.
Alles muss für den Notfall da sein
und gut benutzt werden können.
Certo hat einen Bericht darüber,
was alles in den Verbandkasten gehört.
Sie finden den Bericht hier.
Der Bericht ist nicht in Leichter Sprache.
Mehr Infos zur KPZ-Hotline
Brauchen Sie Hilfe von der KPZ-Betreuung?
Sie können unser Hilfe-Telefon anrufen.
Dafür gibt es die KPZ-Hotline.
Hier bekommen Sie Beratung von Fachleuten.
Die Fachleute sind Betriebs-Ärzte
und Fachkräfte für Arbeits-Sicherheit.
So bekommen Sie schnell die Infos,
die Sie brauchen.
Wollen Sie die KPZ-Hotline nutzen?
Dann melden Sie sich im KPZ-Portal an.
Certo hat einen Bericht
zur Gefährdungs-Beurteilung geschrieben.
Sie finden den Bericht hier.
Der Bericht ist in Leichter Sprache.
Es gibt auch eine Umfrage
für die Gefährdungs-Beurteilung.
Danach bekommen Sie genau die Infos,
die Sie zur Gefährdungs-Beurteilung brauchen.
Sie finden die Umfrage hier.
Die Umfrage ist nicht in Leichter Sprache.
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