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Versicherungs-SchutzMobiles Arbeiten: Versichert oder nicht?

Ist man bei der Arbeit von zuhause auch versichert? Certo hat die Antwort.

Beim mobilen Arbeiten können Mitarbeiter überall arbeiten.
Die Mitarbeiter arbeiten dann zum Beispiel

  • von zuhause
  • im Ferienhaus
  • unterwegs im Zug oder im Café.

Für viele Mitarbeiter ist das wegen Corona normal geworden.

Die Mitarbeiter sollen trotzdem immer gesund und sicher arbeiten.
Darum gibt es Regeln für mobiles Arbeiten
im Arbeitsschutzgesetz.

Christina Ramsauer arbeitet bei der VBG.
Sie erklärt in diesem Text einige Regeln.
So wissen Mitarbeiter:
Wann habe ich einen Versicherungs-Schutz?
Und wann nicht?

Beispiel 1: Unfall zuhause in der Küche

Ich arbeite von zuhause und habe Durst.
Ich gehe in die Küche.
Dabei stolpere ich und verletze mich.
Bin ich nun über meine Firma versichert?

Christina Raumsauer sagt:

Nur wenn die Arbeit der Grund für den Unfall war.
Zum Beispiel:
Sie hatten 2 wichtige Telefon-Termine.
Zwischen den Terminen mussten Sie etwas trinken.
Aber die Zeit war sehr knapp und
Sie mussten sich beeilen.
Dabei sind Sie gestolpert.
Dann war der Stress bei der Arbeit der Grund
für den Unfall.
Sie sind dann über die Firma versichert.

Beispiel 2: Unfall auf dem Weg zur Kita

Ich bringe mein Kind um 8 Uhr in die Kita.
Dann gehe ich einkaufen und zum Arzt.
Um 12 Uhr gehe ich nach Hause um zu arbeiten.
Auf dem Weg habe ich einen Unfall.
Bin ich nun über meine Firma versichert?

Christina Raumsauer sagt:

Nein.
Der Weg zur Kita ist manchmal versichert.
Aber der Weg muss in den 2 Stunden vor der Arbeit
oder nach der Arbeit sein.
In diesem Beispiel waren es 4 Stunden.
Darum ist dieser Unfall auf dem Weg nicht versichert.

Beispiel 3: Unfall beim Essen gehen

Ich arbeite von zuhause.
Ich will mittags in der Nähe etwas essen gehen.
Auf dem Weg stürze ich und verletze mich.
Bin ich nun über meine Firma versichert?

Christina Raumsauer sagt:

Nein.
Es gibt keinen Versicherungs-Schutz,

  • wenn Sie zum Essen das Haus verlassen.
  • wenn Sie etwas zu essen für die Pause einkaufen.

Das ist manchmal anders,
wenn Sie in der Firma arbeiten.
Da kann der Weg in der Mittags-Pause versichert sein.

Beispiel 4: Arbeiten im Ausland für eine kurze Zeit

Meine Firma erlaubt, dass ich für eine bestimmte Zeit auch im Ausland von zuhause
arbeiten darf.
Ich ziehe für 4 Wochen nach Frankreich.
In meiner Wohnung in Frankreich habe ich auf dem Weg zum Schreibtisch einen Unfall.
Bin ich nun über meine Firma versichert?

Christina Raumsauer sagt:

Nur wenn die Arbeit der Grund für den Unfall war.
Mein Tipp für das Arbeiten im Ausland:
Machen Sie eine Vereinbarung mit der Firma.
Schreiben Sie auf:
Auch im Ausland halte ich mich an die Regeln
von der Firma.
Zum Beispiel: An die Arbeits-Zeiten.
Und Sie müssen eine extra Bescheinigung beantragen.
Dann gilt das deutsche Recht für die Sozial-Versicherung
auch bei der Arbeit im Ausland.
Den Antrag für die Bescheinigung finden Sie hier:
Link zum Antrag bei der DVKA: Entsendung ins Ausland.
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

Beispiel 5: Regelmäßig Arbeiten im Ausland

Ich habe ein Ferienhaus in Italien.
Meine Firma erlaubt, dass ich da ab und zu arbeite.
In meiner Arbeits-Zeit in Italien habe ich einen Unfall.
Bin ich nun über meine Firma versichert?

Christina Raumsauer sagt:

Vielleicht.
Machen Sie eine Vereinbarung mit der Firma.
Schreiben Sie auf:
Auch im Ausland halte ich mich an die Regeln
von der Firma.
Zum Beispiel: An die Arbeits-Zeiten.
Und Sie müssen eine extra Bescheinigung beantragen.
Dann gilt das deutsche Recht für die Sozial-Versicherung
auch bei der Arbeit im Ausland.
Den Antrag für die Bescheinigung finden Sie hier:
Link zum Antrag bei der DVKA: Entsendung ins Ausland.
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

Und Sie müssen darauf achten:
Sie müssen immer mindestens ein Viertel
von Ihrer Arbeits-Zeit in Deutschland arbeiten.
Zum Beispiel:
Sie haben 20 Arbeits-Tage im Monat.
Dann müssen Sie 5 Tage oder mehr im Monat
in Deutschland arbeiten.
Sind Sie öfter in mehreren Ländern in Europa unterwegs und arbeiten von dort?
Dann brauchen Sie noch eine andere Bescheinigung:
Link zum Antrag bei der DVKA: Mehrere Länder.
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

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