Wegen Corona arbeiten immer noch
viele Menschen von zuhause.
Die Arbeit von zuhause nennt man auch:
Mobile Arbeit.
Mobil heißt auch: Unterwegs.
Firmen müssen dabei auf viele Dinge achten.
Hier stehen 5 Tipps für Firmen
zum Thema mobile Arbeit.
Tipp 1: Förderung für Kurse für Mitarbeiter
Viele Firmen haben wegen Corona weniger Arbeit.
Dann verdienen sie auch weniger Geld.
Die Mitarbeiter arbeiten weniger Stunden.
Das nennt man: Kurzarbeit.
Es sind immer noch viele Mitarbeiter in Kurzarbeit.
Und viele Mitarbeiter arbeiten von zuhause.
Firmen sollen sich um ihre Mitarbeiter kümmern.
Sie können zum Beispiel Kurse anbieten.
Dann lernen die Mitarbeiter neue Themen kennen.
Das nennt man auch: Fortbildung.
Firmen müssen die Kurse nicht allein bezahlen.
Denn die Bundesagentur für Arbeit kann
einen Teil von den Kosten für die Kurse bezahlen.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Es gibt auch ein Gesetz
für die Fortbildung von Mitarbeitern.
Das Gesetz heißt: Qualifizierungs-Chancen-Gesetz.
Mehr Infos zum Gesetz finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Wenn eine Firma Mitarbeiter in Kurzarbeit hat,
ist es bis Ende Juni 2021 so:
Der Staat bezahlt die Sozialversicherung für die Mitarbeiter in Kurzarbeit.
Darum ist es gut für Firmen,
wenn die Fortbildung noch im Juni ist.
Ab Juli 2021 bezahlt der Staat nur noch
die Hälfte von der Sozialversicherung.
Die Bundesagentur für Arbeit kann auch einen Teil von den Kosten für die Fortbildung bezahlen.
Denn die Bundesagentur für Arbeit hat ein Projekt.
Das Projekt heißt: WEITER.BILDUNG!
Mehr Infos zum Projekt finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Die VBG macht Kurse zum Thema
Arbeits-Sicherheit und Gesundheits-Schutz.
Die Kurse sind im Internet.
Mitglieder von der VBG können die Kurse
zuhause am Computer machen.
Diese Kurse nennt man auch: Web-Seminare.
Mehr Infos zu den Web-Seminaren von der VBG finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Tipp 2: Neue Regeln für Steuern
Firmen müssen Steuern an den Staat bezahlen.
Firmen haben oft Fachleute,
die sich um die Steuern kümmern.
Solche Fachleute nennt man: Steuerberater.
Wegen Corona gibt es nun immer wieder
neue Regeln für Steuern.
Zum Beispiel:
Wegen Corona haben viele Mitarbeiter
öfter von zuhause gearbeitet.
Aber zuhause haben sie kein extra Arbeitszimmer.
Dann können sie Geld vom Staat zurückbekommen:
Man bekommt 5 Euro für jeden Tag zurück,
an dem man von zuhause gearbeitet hat.
Aber man kann nicht mehr als 600 Euro
in einem Jahr dafür zurückbekommen.
Das Geld nennt man: Homeoffice-Pauschale.
Die Homeoffice-Pauschale ist auch für Chefs und
für Selbständige.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Es gibt noch andere Regeln für Steuern
wegen Corona.
Zum Beispiel:
Firmen können ihren Mitarbeitern extra Geld geben.
Das können bis zu 1.500 Euro sein.
Dafür müssen die Mitarbeiter keine Steuern oder Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen.
Das Geld heißt: Corona-Bonus.
Diese Regel gilt noch bis Ende März 2022.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Vielleicht kann eine Firma ihre Steuern
nicht auf einmal bezahlen.
Dann kann die Firma die Steuern auch
auf mehrere Monate aufteilen.
Das nennt man: Antrag auf Stundung.
Firmen können den Antrag auf Stundung
noch bis zum 30. September 2021 machen.
Tipp 3: Infos über Datenschutz und Sicherheit für Computer
Datenschutz und Datensicherheit sind
für alle Firmen wichtig.
Seit dem 25. Mai 2018 gibt es ein Gesetz
mit Regeln für Datenschutz.
Das Gesetz heißt:
EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.
Das Gesetz gilt für alle Firmen in Deutschland.
Aber der Digitalverband Bitkom hat herausgefunden:
Nur wenige Firmen halten sich ganz an das Gesetz.
Firmen sollen mehr über Datenschutz wissen.
Darum gibt es viele Infos dazu:
• Ein Info-Heft über Datenschutz
bei der Arbeit von zuhause oder unterwegs.
Das Info-Heft ist vom Bundesbeauftragten
für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Sie finden das Info-Heft hier.
• Eine Liste mit wichtigen Regeln zum Datenschutz.
Die Liste ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Sie finden die Liste hier.
• Infos zum Datenschutz bei der Arbeit von zuhause und unterwegs.
Die Infos sind auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Sie finden die Infos hier.
• Infos vom Digitalverband Bitkom.
Sie finden die Infos hier.
• Einen Podcast von der Allianz
für Cyber-Sicherheit.
Ein Podcast ist so etwas wie Radio im Internet.
Der Podcast heißt: Cybersnacks.
Das spricht man: Seiber-Snäks.
In einem Teil vom Podcast geht es darum:
Wie verändert die Arbeit von zuhause
die Arbeit mit dem Internet und Computern?
Sie finden den Podcast hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Tipp 4: Hilfen und Geld vom Staat
Viele Firmen konnten wegen Corona
nicht richtig arbeiten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie will:
Firmen sollen nach Corona
wieder gut arbeiten können.
Darum können einige Firmen und Selbstständige Geld vom Staat bekommen.
Dazu sagt man auch: Finanzhilfen.
Es gibt verschiedene Angebote für Finanzhilfen.
Ein Angebot heißt nun:
Überbrückungshilfe III Plus.
Firmen und Selbstständige müssen
einen Antrag dafür machen.
Das geht noch bis zum 30. September 2021.
Das ist neu bei der Überbrückungshilfe III Plus:
Firmen können mehr Geld
für Mitarbeiter-Kosten bekommen.
Zum Beispiel für die Löhne von den Mitarbeitern.
In vielen Arbeits-Bereichen arbeiten immer noch viele Mitarbeiter in Kurzarbeit.
Es gibt extra Regeln für Kurzarbeit.
Eine Regel ist:
Der Staat bezahlt die Sozialversicherung für Mitarbeiter in Kurzarbeit.
Das gilt bis zum 30. September 2021.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Vielleicht bekommen einige Firmen
keine Finanzhilfen vom Staat oder vom Bundesland.
Dann können die Firmen
einen anderen Antrag auf Hilfe machen.
Der Antrag heißt: Antrag auf Härtefallhilfen.
Die Bundesländer prüfen die Anträge
von den einzelnen Firmen.
Hier finden Sie mehr Infos dazu:
• Wer kann einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen?
• Wo bekommt man Hilfe dabei?
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Firmen bezahlen Geld für Versicherungen
an die VBG.
Dieses Geld nennt man: Beitrag.
Vielleicht kann eine Firma den Beitrag für die VBG
nicht auf einmal bezahlen.
Dann kann die Firma den Beitrag
auch auf mehrere Monate aufteilen.
Dafür muss die Firma nur einen Antrag machen.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Ratenzahlung/Stundung.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Tipp 5: Versicherungsschutz im Homeoffice
Es gibt auch Änderungen bei der Versicherung,
wenn man von zuhause arbeitet.
Vorher war es so:
Die Arbeit von zuhause war nicht immer versichert.
Zum Beispiel, wenn man Essen aus der Küche holt
oder wenn man ins Bad geht.
Denn das hat nichts mit der Arbeit zu tun.
Nun ist es so:
Man ist bei der Arbeit von zuhause immer versichert.
Man ist auch versichert,
wenn man seine Kinder zur Kita bringt oder abholt.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Mehr Infos:
Die VBG hat noch mehr Infos zur Arbeit von zuhause.
Zum Beispiel:
Tipps zur Gesundheit und Infos zur Versicherung
bei der Arbeit von zuhause.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
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