Im Gesetz stehen viele Regeln für Arbeits-Schutz.
Alle Firmen müssen sich an diese Regeln halten.
Kleine Firmen haben nur einen bis 10 Mitarbeiter.
Aber auch kleine Firmen müssen sich
an die Regeln für Arbeits-Schutz halten.
Die VBG hilft kleinen Firmen dabei.
Dafür gibt es ein Angebot von der VBG.
Das Angebot heißt:
Kompetenz-Zentren-Betreuung.
Der kurze Name ist: KPZ-Betreuung.
Die KPZ-Betreuung ist für kleine Firmen,
die Mitglied bei der VBG sind.
Die KPZ-Betreuung ist kostenlos.
Die KPZ-Betreuung gibt es im Internet
auf der Internet-Seite: KPZ-Portal.
Im KPZ-Portal gibt es auch Infos
zu den neuen Regeln wegen dem Corona-Virus.
In diesem Text steht,
wie Sie das KPZ-Portal benutzen.
Es gibt Regeln für Arbeits-Schutz
und Gesundheits-Schutz.
Zum Beispiel:
• Das Arbeits-Sicherheits-Gesetz
• Die Unfall-Verhütungs-Vorschrift
DGUV Vorschrift 2
Sie finden die Vorschrift hier.
Die Vorschrift ist nicht in Leichter Sprache.
Firmen mit mehr als einem Mitarbeiter
müssen sich an die Regeln halten.
Alle Mitarbeiter sollen sicher und
gesund arbeiten können.
Chefs müssen sich darum kümmern.
Zum Beispiel müssen ein Betriebs-Arzt
und ein Sicherheits-Beauftragter in der Firma sein.
Arbeits-Schutz ist sehr wichtig
für alle Firmen und Chefs.
Darum hilft die VBG kleinen Firmen
mit dem KPZ-Portal.
Im KPZ-Portal ist ein Helfer
mit wichtigen Infos über das KPZ-Portal.
Der Helfer heißt: Herr Müller.
Herr Müller ist kein echter Mensch.
Aber die Infos von Herrn Müller helfen Ihnen,
wenn Sie das KPZ-Portal nutzen wollen.
1. Anmelden
Das KPZ-Portal ist nur für kleine Firmen.
Kleine Firmen haben einen bis 10 Mitarbeiter.
Nur Chefs können sich im KPZ-Portal anmelden.
Mitarbeiter von Ihrer Firma können sich
nicht im KPZ-Portal anmelden.
Melden Sie sich im KPZ-Portal an.
Das geht auf dieser Internet-Seite:
kpz-portal.vbg.de
Sie brauchen dafür Ihre persönlichen Daten
und Ihre VBG-Kunden-Nummer.
2. Infos und Praxis-Check
Nach Ihrer Anmeldung sehen Sie
eine Liste mit vielen Arbeits-Bereichen.
Zum Beispiel der Arbeits-Bereich Büro.
Arbeits-Bereiche heißen im KPZ-Portal: Branchen.
Das spricht man: Brong-schen.
Wählen Sie Ihren Arbeits-Bereich aus.
Vielleicht ist Ihr Arbeits-Bereich noch nicht dabei.
Dann klicken Sie auf: Sonstige Branchen.
Sie können im KPZ-Portal nun
viel über Arbeits-Schutz lernen.
Dafür gibt es auch einen Kurs im KPZ-Portal.
Der Kurs hat 6 Teile zum Arbeits-Schutz.
Diese 6 Teile müssen alle Teilnehmer machen.
Die 6 Teile heißen: Pflicht-Lernmodule.
Es gibt noch mehr Teile zu anderen Themen.
Die anderen Teile heißen: Wahl-Lernmodule.
Machen Sie die anderen Teile zu Themen,
die wichtig für Ihre Firma sind.
Danach können Sie für Ihre Firma prüfen:
• Wie gefährlich ist die Arbeit in Ihrer Firma?
• Hält sich Ihre Firma an die Regeln
für Arbeits-Schutz?
Sie machen die Prüfung auch im KPZ-Portal.
Dafür gibt es einen extra Bereich im KPZ-Portal.
Der Bereich heißt: Praxis-Check.
Sie müssen dann viele Fragen beantworten.
Zum Beispiel:
Welche Gefahren gibt es in Ihrer Firma?
Dann können Sie auch planen:
Wie kann der Arbeits-Schutz noch besser werden?
Das ist auch wichtig
bei einer Gefährdungs-Beurteilung.
Eine Gefährdungs-Beurteilung ist ein Bericht
über die Gefahren in der Firma.
Jede Firma muss sich darum kümmern.
Wenn Sie den Praxis-Check machen,
machen Sie auch eine Gefährdungs-Beurteilung.
3. Beratung
Vielleicht haben Sie nach dem Praxis-Check
noch Fragen zum Thema Arbeits-Schutz.
Dann kann ein Experte Sie beraten.
Die Experten sind zum Beispiel
• Fachkräfte für Arbeits-Sicherheit.
• Betriebs-Ärzte.
Die Beratung kostet kein Geld.
Haben Sie Fragen zum Thema Arbeits-Schutz?
Oder wollen Sie Beratung dazu?
Dann können Sie beim KPZ-Portal anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 0800 824 15 79
Sie können der VBG auch schreiben.
Das geht im KPZ-Portal mit dem Kontaktformular.
Sie finden das Kontaktformular hier.
Das Kontaktformular ist nicht in Leichter Sprache.
Vielleicht soll die Beratung in Ihrer Firma sein.
Dann können Sie sich selbst einen Berater suchen.
Oder die VBG hilft Ihnen dabei.
Info für kleine Firmen mit Mitarbeitern in Teilzeit
Das KPZ-Portal ist nur für kleine Firmen.
Kleine Firmen haben einen bis 10 Mitarbeiter.
Aber vielleicht haben Sie auch Mitarbeiter
mit weniger Arbeits-Zeit.
Diese Mitarbeiter arbeiten in der Woche
weniger als 20 oder 30 Stunden.
Das nennt man: Teilzeit.
Sie dürfen mehr als 10 Mitarbeiter haben,
wenn Sie Mitarbeiter in Teilzeit haben.
Sie sind dann immer noch eine kleine Firma.
Prüfen Sie für ein ganzes Jahr:
Wie viele Mitarbeiter arbeiten in Teilzeit?
So müssen Sie rechnen:
Ein Mitarbeiter mit Vollzeit zählt als 1.
Ein Mitarbeiter mit weniger als 20 Stunden
zählt als 0,5.
Ein Mitarbeiter mit weniger als 30 Stunden
zählt als 0,75.
Zum Beispiel:
In einer Firma arbeiten 8 Mitarbeiter mit Vollzeit.
Und in der Firma arbeiten 4 Mitarbeiter
mit weniger als 20 Stunden.
Diese 4 Mitarbeiter zählen
zusammen als 2 Mitarbeiter in Vollzeit.
Also hat die Firma insgesamt 10 Mitarbeiter.
Die Firma ist also noch eine kleine Firma.
Mehr Infos
Im KPZ-Portal finden Sie immer neue Infos
zum Thema Arbeits-Schutz.
Zum Beispiel:
Neue Infos zu Regeln wegen dem Corona-Virus.
Sie finden die neuen Infos hier.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
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