Firmen und Mitarbeiter haben oft Fragen
an ihre Versicherungen.
Oft geht es um das
Betriebliche Eingliederungsmanagement.
Das heißt kurz: BEM.
Für das BEM gibt es Regeln im Gesetz.
Aber viele Firmen wissen nicht:
- Für wen ist das BEM?
- Was muss man dafür tun?
Hier stehen Antworten auf einige Fragen.
Was ist das BEM?
Vielleicht konnte ein Mitarbeiter
lange Zeit nicht arbeiten.
Zum Beispiel
- weil er eine lange Krankheit hatte.
- weil er einen Unfall hatte.
Dann muss der Mitarbeiter sich erst
wieder an die Arbeit gewöhnen.
Die Firma soll dem Mitarbeiter dabei helfen.
Dafür gibt es das BEM.
Das BEM ist auch dafür da,
- dass Mitarbeiter weniger krank werden.
- dass es in der Firma weniger Unfälle gibt.
Seit dem Jahr 2004 steht im Gesetz:
Firmen müssen ein BEM anbieten.
Für wen ist das BEM?
Konnte ein Mitarbeiter in einem Jahr
über 6 Wochen nicht arbeiten?
Zum Beispiel:
- Ein Mitarbeiter war über 6 Wochen lang krank.
- Ein Mitarbeiter war kürzer aber öfter krank.
Das waren zusammen auch über 6 Wochen.
Dann muss die Firma ein BEM anbieten.
Der Mitarbeiter kann entscheiden:
Will ich das BEM machen oder nicht?
Wie macht man ein BEM?
Eine Person aus der Firma kümmert sich um das BEM.
Zum Beispiel ein Mitarbeiter
aus der Personal-Abteilung.
Die Person bekommt eine Info:
Ein Mitarbeiter konnte über 6 Wochen nicht arbeiten.
Die Person gibt dem Mitarbeiter dann Infos.
Sie erklärt:
Du sollst wieder gut bei uns arbeiten können.
Die Firma will dir dabei helfen.
Wir müssen wissen, was du brauchst.
Darum bieten wir dir ein BEM an.
Der Mitarbeiter kann entscheiden,
ob er beim BEM mitmachen will.
Will der Mitarbeiter beim BEM mitmachen?
Dann prüft die Person mit dem Mitarbeiter,
warum der Mitarbeiter nicht arbeiten konnte.
Sie überlegen zusammen,
was man dagegen tun kann.
Denn der Mitarbeiter soll nicht nochmal
krank werden oder einen Unfall haben.
Wer macht das BEM?
Große Firmen können eine BEM-Gruppe gründen.
Die BEM-Gruppe kann das BEM planen und machen.
Jede Firma muss für sich überlegen:
Wie viele Personen sollen in der BEM-Gruppe sein?
Wer soll in der BEM-Gruppe sein?
Diese Personen sollen in der BEM-Gruppe sein:
- Der Chef von der Firma oder eine Vertretung für den Chef
- Eine Person vom Betriebs-Rat oder vom Personal-Rat.
- Eine Vertretung für schwerbehinderte Mitarbeiter
Diese Personen können in der BEM-Gruppe sein:
- Ein Betriebs-Arzt
- Eine Sicherheits-Fachkraft
- Ein Experte für Mitarbeiter, die lange Zeit nicht arbeiten konnten. So ein Experte heißt: Disability-Manager.
- Ein Gleichstellungs-Beauftragter
- Ein Datenschutz-Beauftragter
- Ein Sucht-Berater
Kleine Firmen können vielleicht keine Gruppe machen.
In kleinen Firmen kümmert sich oft eine Person
aus der Personal-Abteilung um das BEM.
Diese Person redet dann mit dem Mitarbeiter.
Vielleicht kann noch jemand helfen,
dem der Mitarbeiter vertraut.
Das ist eine Vertrauens-Person.
Firmen können für das BEM
auch fremde Fachleute einladen.
Woher weiß man, ob das BEM gut war?
Ein Mitarbeiter hat beim BEM mitgemacht.
Er arbeitet wieder an seinem Arbeitsplatz.
Vielleicht gab es mit dem BEM einige Änderungen.
Nun muss die Firma prüfen:
- Haben diese Änderungen geholfen?
- Kann der Mitarbeiter wieder gut arbeiten?
Die Firma kann zum Beispiel
eine Befragung mit dem Mitarbeiter machen.
Vielleicht hat die Firma im BEM
für alle Mitarbeiter etwas geändert.
Dann kann sie alle Mitarbeiter befragen.
Die Firma kann für die Prüfung
auch fremde Fachleute einladen.
Mit den Ergebnissen aus der Prüfung
kann die Firma einen Bericht machen.
Dann weiß die Firma immer,
was sie vielleicht besser machen muss.
Ein Mitarbeiter konnte lange nicht arbeiten.
Vielleicht will eine Firma kein BEM machen.
Vielleicht will die Firma den Mitarbeiter kündigen.
Darf eine Firma das?
Das BEM ist dafür da, dass sowas nicht passiert.
Keiner soll seine Arbeit verlieren,
- nur weil er lange krank war.
- nur weil er einen Unfall hatte.
Mit dem BEM können Firmen schon vorher
auf gute, gesunde und sichere Arbeitsplätze achten.
Dann werden Mitarbeiter weniger krank
und es gibt weniger Unfälle.
Vielleicht will eine Firma trotzdem
den Mitarbeiter kündigen.
Wenn die Firma das ohne ein BEM macht,
dann muss die Firma beweisen:
Auch mit einem BEM kann der Mitarbeiter
seine Arbeit nicht behalten.
Er kann diese Arbeit nicht mehr machen.
Ohne so einen Beweis kann die Firma
den Mitarbeiter nicht einfach so kündigen.
Das nennt man: Kündigungs-Schutz.
Mehr Infos
Die VBG hat ein Heft über das BEM gemacht.
Das Heft heißt:
Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Sie finden das Heft hier.
Das Heft ist nicht in Leichter Sprache.
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