Bei der Arbeit von zuhause
können Unfälle passieren.
Es gibt neue Regeln für die Versicherung
bei der Arbeit von zuhause.
Christine Ramsauer ist Expertin für Recht
bei der VBG.
Sie beantwortet 3 Fragen zu den neuen Regeln
für Versicherung bei der Arbeit von zuhause.
Es gibt neue Regeln für die Versicherung bei der Arbeit von zuhause.
Die neuen Regeln stehen im Betriebsräte-Modernisierungsgesetz.
Was sind die neuen Regeln genau?
Christine Ramsauer sagt:
Vorher war es so:
Die Arbeit von zuhause war
nicht immer versichert.
Man war bei der Arbeit von zuhause versichert,
wenn man Aufgaben für die Arbeit macht.
Aber man war nicht versichert,
wenn man zum Beispiel Essen aus der Küche holt.
Oder wenn man ins Bad geht.
Denn das hat nichts mit der Arbeit zu tun.
Nun ist es mit den neuen Regeln so:
Man ist bei der Arbeit von zuhause
immer versichert.
Zum Beispiel:
Man holt sich etwas zum Trinken aus der Küche.
Dabei stolpert man und bricht sich den Fuß.
Dann ist man versichert.
Vielleicht muss man seine Kinder in die Kita
oder den Kindergarten bringen und abholen.
Dann ist man auch auf dem Weg zur Kita oder
zum Kindergarten und zurück versichert.
Was heißt das für die VBG?
Christine Ramsauer sagt:
Vielleicht hat ein Mitarbeiter einen Unfall
bei der Arbeit von zuhause.
Oder der Mitarbeiter hat einen Unfall
auf dem Weg zur Kita von seinen Kindern.
Dann sollen Chefs das
so schnell wie möglich der VBG sagen.
Denn die VBG kümmert sich auch um Unfälle
bei der Arbeit von zuhause.
Zum Beispiel:
Die VBG kümmert sich nach dem Unfall
um Behandlungen beim Arzt.
Und die VBG kümmert sich um die Reha
oder um die Rente.
In welchem Gesetz stehen die neuen Regeln
zur Versicherung bei der Arbeit von zuhause?
Christine Ramsauer sagt:
Die Regeln für die Versicherung bei der Arbeit
von zuhause stehen in diesem Gesetz:
Paragraph 8 im Siebten Buch Sozialgesetzbuch.
Nun gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Betriebsräte-Modernisierungsgesetz.
Dieses Gesetz hat die Regeln zur Versicherung
bei der Arbeit von zuhause geändert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
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