Von Stürzen bis zu Schnittverletzungen: Ein Arbeits- oder Wegeunfall oder der Eintritt einer Berufskrankheit können Betroffene aus dem Arbeitsalltag reißen. Umso wichtiger ist in diesen Fällen schnelle und unkomplizierte Hilfe. Um alles zügig in die Wege zu leiten, gibt es die digitale Unfallanzeige: Mit nur wenigen Klicks können Unternehmerinnen und Unternehmer den Unfall in ihrer Firma melden – ganz ohne Papierkram.
In wenigen Schritten am Ziel
Das Programm leitet Sie Schritt für Schritt durch die Abfragen und die aufgenommenen Daten werden umgehend an die VBG übermittelt.
Im Video zeigt Certo, wie‘s funktioniert:
Gut zu wissen
Im Sommer 2023 verkündete die Bundesregierung die Verordnung zur Neuregelung der Anzeigen von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit sind seit dem 1. Januar 2024 alle Berufsgenossenschaften (BGen) verpflichtet, die Unfallanzeige auch digital anzubieten. Ab dem 1. Januar 2028 werden Unfallmeldungen ausschließlich digital möglich sein. Bei der VBG müssen sich Unternehmen für die Übermittlung der Unfallanzeige nicht einmal registrieren. Die Unfallanzeige ist auf der VBG-Website für alle zugänglich. Sie finden sie unter folgendem Link: https://service.vbg.de/unfaelle-und-berufskrankheiten.
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