Sport als Ausgleich
Betriebssport hat Ausgleichscharakter und soll nicht der Erzielung von Spitzenleistungen dienen. Die betrieblichen Angebote helfen den Teilnehmenden, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, den Krankenstand im Unternehmen zu reduzieren und tragen zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Wettkämpfe wie Firmenturniere oder Betriebsligen hingegen dienen nicht dem Ausgleichscharakter und sind daher nicht versichert.
Regelmäßigkeit
Betriebssport muss regelmäßig – das heißt: mindestens einmal monatlich – ausgeübt werden. Bei saisonabhängigen Sportarten (Ski fahren im Winter oder Rad fahren im Sommer) ist es ausreichend, wenn die Betriebssportkurse innerhalb der jeweiligen Saison regelmäßig angeboten und besucht werden.
Nur für die Beschäftigten
Beim Betriebssport handelt es sich um ein betriebsinternes Angebot. Die Teilnahme einzelner betriebsfremder Personen (z. B. Familienmitglieder, Freunde oder ehemalige Beschäftigte) am Betriebssport ist möglich, Versicherungsschutz besteht jedoch nur für Betriebsangehörige.
Organisation durch den Betrieb
Das Sportangebot muss unternehmensbezogen organisiert sein – das heißt, dass der Arbeitgeber nicht nur die Räumlichkeiten und die Sportgeräte zur Verfügung stellt, sondern auch Zeitpläne für deren Nutzung vorgibt oder die Aufstellung der Sportgruppen übernimmt. Sportgruppen, die Beschäftigte eines Unternehmens aus eigener Initiative heraus gegründet haben, sind nicht von der Unfallversicherung abgedeckt.
Anfahrt
Liegt versicherter Betriebssport vor, sind auch die Wege von und zur Sportstätte sowie die notwendigen Vor- und Nachbereitungshandlungen – wie Duschen und Umkleiden – vom Versicherungsschutz umfasst. Reine Privatsache und daher nicht versichert ist, wenn die Kolleginnen und Kollegen im Anschluss an den Sport noch zusammen ausgehen.
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