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Foto: VBG/Doro Spiro

Beim Betriebssport versichert?

Betriebssport ist ein toller Ausgleich zur Arbeit. Darum bieten immer mehr Unternehmen Betriebssport an. Beschäftigte sind dabei gesetzlich unfallversichert, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Veröffentlicht am

Sport als Ausgleich
 

Betriebssport hat Ausgleichs­charakter und soll nicht der Erzielung von Spitzen­leistungen dienen. Die betrieblichen Angebote helfen den Teil­nehmenden, ihre Leistungs­fähig­keit zu erhalten, den Kranken­stand im Unternehmen zu reduzieren und tragen zur Verbesserung des Betriebs­klimas bei. Wettkämpfe wie Firmen­turniere oder Betriebs­ligen hingegen dienen nicht dem Ausgleichs­charakter und sind daher nicht versichert.

 

Regelmäßigkeit

 

Betriebssport muss regelmäßig – das heißt: mindestens einmal monatlich – ausgeübt werden. Bei saison­abhängigen Sport­arten (Ski fahren im Winter oder Rad fahren im Sommer) ist es ausreichend, wenn die Betriebs­sport­kurse inner­halb der jeweiligen Saison regel­mäßig angeboten und besucht werden.

 

 

Regelmäßigkeit

 

Betriebssport muss regelmäßig – das heißt: mindestens einmal monatlich – ausgeübt werden. Bei saison­abhängigen Sport­arten (Ski fahren im Winter oder Rad fahren im Sommer) ist es ausreichend, wenn die Betriebs­sport­kurse inner­halb der jeweiligen Saison regel­mäßig angeboten und besucht werden.

 

 

Nur für die Beschäftigten

 

Beim Betriebssport handelt es sich um ein betriebs­internes Angebot. Die Teilnahme einzelner betriebs­fremder Personen (z. B. Familien­mitglieder, Freunde oder ehemalige Beschäftigte) am Betriebs­sport ist möglich, Versicherungs­schutz besteht jedoch nur für Betriebs­angehörige. 

 

Organisation durch den Betrieb

 

Das Sportangebot muss unternehmens­bezogen organisiert sein – das heißt, dass der Arbeit­geber nicht nur die Räumlichkeiten und die Sport­geräte zur Verfügung stellt, sondern auch Zeitpläne für deren Nutzung vorgibt oder die Aufstellung der Sport­gruppen über­nimmt. Sport­gruppen, die Beschäftigte eines Unter­nehmens aus eigener Initiative heraus gegründet haben, sind nicht von der Unfall­versicherung abgedeckt.

 

Organisation durch den Betrieb

 

Das Sportangebot muss unternehmens­bezogen organisiert sein – das heißt, dass der Arbeit­geber nicht nur die Räumlichkeiten und die Sport­geräte zur Verfügung stellt, sondern auch Zeitpläne für deren Nutzung vorgibt oder die Aufstellung der Sport­gruppen über­nimmt. Sport­gruppen, die Beschäftigte eines Unter­nehmens aus eigener Initiative heraus gegründet haben, sind nicht von der Unfall­versicherung abgedeckt.

 

Anfahrt

 

Liegt versicherter Betriebs­sport vor, sind auch die Wege von und zur Sport­stätte sowie die notwendigen Vor- und Nach­bereitungs­handlungen – wie Duschen und Umkleiden – vom Versicherungs­s­chutz umfasst. Reine Privat­sache und daher nicht versichert ist, wenn die Kolleginnen und Kollegen im Anschluss an den Sport noch zusammen ausgehen.

 

Beim Betriebssport versichert? Finden Sie es mit unserem Entscheidungsbaum-Poster heraus!

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