Wer zahlt wie viel? Diese Frage ist für Versicherungen wie auch für Berufsgenossenschaften von zentraler Bedeutung. Die VBG bemisst ihre Beiträge nach dem Risiko der versicherten Branche. Der sogenannte Gefahrtarif sorgt für eine gerechte Verteilung der Lasten nach Gefährdungsrisiken. Wie das genau funktioniert, regelt das Gesetz in § 157 SGB VII.
Bei der Bewertung werden Unternehmen mit ähnlichem Risiko zu Gefahrengemeinschaften zusammengefasst und Tarifstellen zugeordnet. Für diese Tarifstellen werden die Gefahrklassen berechnet. Einfacher gesagt: Je höher das Risiko für einen Unfall, desto höher ist die Gefahrklasse und damit auch der Beitrag für die Unternehmerinnen und Unternehmer dieser Gemeinschaft. Beispielsweise gehören Banken und Versicherungen zur Tarifstelle 01 und zählen mit der Gefahrklasse 0,47 zu der Gefahrengemeinschaft mit dem geringsten Risiko – daher auch die geringe Gefahrklasse. Bei Beschäftigten in der Zeitarbeit hingegen ist das Unfallrisiko und damit auch die Gefahrklasse höher: Für Schlosserinnen und Schlosser, Produktionshelferinnen und Produktionshelfer und andere nicht in Dienstleistungsbereichen Beschäftigte ergibt sich ein Wert von 6,24. Damit zahlen Zeitarbeitsunternehmen für diese Beschäftigten einen etwa 13-mal höheren Beitrag als Banken oder Versicherungen.
Die Gefahrklassen werden für jede Tarifstelle aus dem Verhältnis der gezahlten Entschädigungsleistungen zu den Arbeitsentgelten ermittelt. Grundlage für die Berechnung sind die Daten aus einem Beobachtungszeitraum von drei Jahren, berücksichtigt werden Leistungen für in diesem Zeitraum eingetretene Unfälle. Mit diesem Gefahrtarif werden die Risiken verursachergerecht verteilt.
Alle Infos zum geltenden Gefahrtarif 2022 finden Sie unter hier.
Veröffentlicht am