AMS – Arbeitsschutz mit System
Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen und Vorschriften: Im Wirrwarr der Gesetzeslage verliert man schnell den Überblick. Damit die Organisation des Arbeitsschutzes trotzdem gelingt, gibt es das Arbeitsschutzmanagementsystem AMS. In sieben Prozessschritten können Arbeitsschutzmaßnahmen damit systematisch eingeführt und gepflegt werden. Beginnend mit einer Bestandsaufnahme, wird die Notwendigkeit für Maßnahmen zunächst festgestellt, dann eingeführt und schließlich dokumentiert. Die weiteren Schritte sorgen dafür, dass bereits vorhandene Maßnahmen regelmäßig überprüft und verbessert werden, um einen bestmöglichen Arbeitsschutz zu gewährleisten. AMS ist in allen Branchen anwendbar, kann aber je nach Notwendigkeit auch angepasst werden. Informationen dazu und zum Thema generell gibt es hier.
BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ist für beide Seiten ein Gewinn. Einige Situationen können dieses Vertrauen belasten, zum Beispiel der Umgang mit längerer Krankheit. Um Arbeitsverhältnisse trotz solcher Krankheitsphasen langfristig zu sichern, gilt es, konkrete Maßnahmen für den Umgang mit ihnen zu entwickeln. Diesem Ziel hat sich das BEM verschrieben, das nach Ausfallzeiten von über sechs Wochen innerhalb eines Jahres von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zumindest angeboten werden muss – wie seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben. So kann geklärt werden, ob beispielsweise Veränderungen am Arbeitsplatz die weitere Genesung unterstützen oder Betroffene nach und nach an diesen zurückkehren können. Weitere Informationen gibt es hier.
FRW – Freiwillige Unternehmerversicherung
Während Angestellte eines Unternehmens in der Regel über das Unternehmen pflichtversichert sind, müssen Selbstständige selber daran denken, sich gegen Arbeitsunfälle oder Arbeitsunfähigkeit zu versichern. Private Unfallversicherungen können allerdings Unfälle bei der Arbeit von den Leistungen ausschließen. Dafür gibt es die Freiwillige Unternehmerversicherung der VBG. Diese kann von Selbstständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern, unternehmerähnlichen Personen in Leitungsfunktion sowie Mitarbeitenden, nicht pflichtversicherten Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern in Anspruch genommen werden. Dabei lässt sich die Versicherung je nach Risiko und finanziellen Möglichkeiten individuell anpassen. Bezüglich der Heilbehandlung verzichtet die FRW auf eine Deckungssummenbegrenzung. Alle Informationen zur FRW finden Sie hier.
GEDOKU
Der richtige Umgang mit Gefährdungen und Belastungen bei der Arbeit ist wichtig, keine Frage. Im besten Fall treten diese aber gar nicht erst ein, weil Präventivmaßnahmen sie verhindern. Um solche Maßnahmen zu entwickeln, gibt es die Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden in regelmäßigen Abständen die Gefährdungen und Belastungen, die für Beschäftigte entstehen können, systematisch ermittelt und in ihrem Risiko beurteilt. Auf diese Weise lässt sich die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten einer Gefährdung oder Belastung deutlich verringern. Damit man in diesem Prozess nicht den Überblick verliert, gibt es die Software GEDOKU, mit der sich die Gefährdungsbeurteilung einfach planen und dokumentieren lässt. Weitere Informationen gibt es hier.
GMS – Gesundheit mit System
Ein gutes Gesundheitsmanagement kann das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich steigern. Letztlich führt das zu einer Verbesserung von Leistungsbereitschaft und Produktivität. Langfristig also eine lohnende Investition – doch wie und wo fängt man an? GMS ist das Beratungsangebot der VBG zu genau diesem Thema. Es soll helfen, das Gesundheitsmanagement erfolgreich und effektiv in den Arbeitsalltag zu implementieren. Einen Leitfaden und ausführlichere Informationen gibt es hier.
KPZ – Kompetenzzentrum
Auch in Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden gibt es Beratungs- und Unterstützungsbedarf zu grundlegenden und unternehmensspezifischen Arbeitsschutzfragen. Die dafür zuständigen Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit fehlen jedoch häufig. Einmal im KPZ-Portal registriert, können Unternehmen sich telefonisch oder per E-Mail von Betriebsärztinnen und -ärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit kostenfrei beraten lassen. Mehr Informationen gibt es in diesem Flyer der VBG oder hier.
Sifa – Sicherheitsfachkraft
In jedem Unternehmen gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Unternehmerin beziehungsweise den Unternehmer gezielt dabei unterstützen, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. So auch die Sifa, deren Tätigkeit darin besteht, die Arbeitsbedingungen eines Betriebes zu beurteilen und zu verbessern. Die Sicherheitsfachkraft führt diese Aufgabe nicht ehrenamtlich, sondern hauptamtlich aus und ist der Unternehmensleitung direkt unterstellt. Die Sifa arbeitet eng mit Sicherheitsbeauftragten (SiB) und Brandschutzhelferinnen und –helfern zusammen. Ab 21 Beschäftigten müssen Unternehmen einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Dort beraten Unternehmensleitung, Sifa, SiB und Mitarbeitendenvertretung aktuelle Themen des Arbeitsschutzes. Auf diese Weise kann nachhaltige Prävention im Betrieb gewährleistet werden. Voraussetzung für die Ausbildung zur Sifa ist eine technische Vorbildung in Form eines Studiums der Ingenieurwissenschaft, einer staatlichen Technikerprüfung oder einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung. Mehr zum Thema finden Sie hier.
SiB – Sicherheitsbeauftragte
Ähnlich wie die Sifa unterstützen auch Sicherheitsbeauftragte die Unternehmerin beziehungsweise den Unternehmer dabei, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. SiB machen auf Gefahrenpotenziale aufmerksam oder beraten zu ergonomischem Arbeiten. Allerdings übernehmen sie diese Tätigkeit zusätzlich zu ihrer eigentlichen Aufgabe. Sie sind ehrenamtlich mit dem Arbeitsschutz betraut und rechtlich nicht für Mängel belangbar, dürfen dieser Aufgabe aber während ihrer normalen Arbeitszeit nachgehen. Ab 20 Beschäftigten müssen Unternehmen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Unabhängig von der Vorbildung oder der Tätigkeit im Betrieb kann jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter diese Zusatzausbildung absolvieren. Sie erfolgt in zwei Seminaren von je zweieinhalb Tagen Dauer, ist aber keine Voraussetzung für die Ernennung der SiB. Informationen zur Ausbildung und zu den Aufgaben von SiB gibt es hier.
VBG_NEXT – Gemeinsam Prävention entwickeln
Arbeitssicherheit muss nicht immer durch Weisung der Unternehmensleitung oder Hinweise von Sicherheitsfachkräften oder -beauftragten kommen. Auch Beschäftigte können mit guten Ideen zur Verbesserung der Arbeitssituation beitragen. Um sich von den Ideen anderer inspirieren zu lassen und im Austausch zu bleiben, gibt es VBG_NEXT. Es handelt sich dabei um das Best-Practice-Konzept der VBG zur gemeinsamen (Weiter-)Entwicklung von Prävention. In verschiedenen Kategorien können gute Ideen und damit verbundene Maßnahmen aus dem eigenen Betrieb eingereicht und im Erfolgsfall prämiert werden, beispielsweise mit dem VBG-Präventionspreis oder dem Teilhabepreis. Je nach Kategorie winken damit bis zu 15.000 Euro Gewinn. Genauere Informationen zu den verschiedenen Kategorien und zur Einreichung gibt es hier.
ZeBRA – Zeitarbeits-Fragebogen zu psychischer Belastung und Ressourcen im Arbeitnehmerüberlassungsprozess
Häufig wechselnde Kolleginnen und Kollegen sowie Einsatzorte, ungewohnte Tätigkeiten und finanzielle Unsicherheiten: Zusätzlich zu Belastungen am Arbeitsplatz sind Zeitarbeitskräfte auch denjenigen Belastungen ausgesetzt, die sich durch fehlende Kontinuität im Arbeitsleben ergeben. Dabei ist es kein Geheimnis, dass sich solche psychischen Belastungen genau wie körperliche Überbeanspruchung langfristig negativ auf die Gesundheit auswirken. Um diesen Faktor im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen zu können, hat die VBG ZeBRA entwickelt, einen Fragebogen, der die Erfassung dieser Belastungen mittels einer Umfrage ermöglicht. Neben Handreichungen zur richtigen Durchführung, Auswertung und sich daraus ergebenden Handlungsmaßnahmen steht der Fragebogen hier zum Download bereit.
Veröffentlicht am