Ab einer beschäftigten Person hat die Unternehmerin oder der Unternehmer eine Fürsorgepflicht für die Sicherheit und die Gesundheit des oder der Beschäftigten, und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 verpflichtet dazu, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nachzuweisen. Der Arbeitsschutz ist daher eine unverzichtbare Säule der Unternehmensorganisation und ein wichtiges Führungsinstrument.
Mit der kostenlosen Kompetenzzentren-Betreuung für Mitgliedsunternehmen, kurz KPZ-Betreuung, unterstützt die VBG bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Herr Müller, der Botschafter des KPZ-Portals, erklärt den Weg zu einer erfolgreichen Umsetzung der KPZ-Betreuung im Unternehmen.
Differenzierung für Teilzeitbeschäftigte
Für Mitgliedsunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: Bei der Berechnung der Anzahl an Beschäftigten dürfen jährliche Durchschnittszahlen zugrunde gelegt werden. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden werden mit dem Faktor 0,5 und Beschäftigte mit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich mit dem Faktor 0,75 gezählt.
Anmelden
Um die Vorteile der kostenlosen KPZ-Betreuung im vollen Umfang nutzen zu können, ist es notwendig, dass Sie sich im KPZ-Portal anmelden und mit Ihren persönlichen Daten sowie der VBG-Kundennummer registrieren. Beachten Sie, dass sich das Angebot an Unternehmerinnen und Unternehmer richtet und nicht an Beschäftigte Ihres Betriebs. Berechtigt zur Nutzung des Portals sind bei der VBG versicherte Unternehmen mit einer maximalen Größe von zehn Beschäftigten.
Selbstlernen
Nach der Anmeldung im KPZ-Portal wählen Sie Ihre Branche aus. Finden Sie sich nicht in den vorgeschlagenen Branchen wieder, können Sie sich unter „Sonstige Branchen“ einordnen.
Nun beginnt das Selbstlernen, mit dem Sie sich Wissen über arbeitsschutzrelevante Themen aneignen und dieses vertiefen können. Hierzu stehen Ihnen sechs Pflicht-Lernmodule zu grundlegenden Themen und diverse Wahl-Lernmodule zu branchen- und unternehmensspezifischen Themen zur Verfügung. Im anschließenden Praxis-Check übertragen Sie das Erlernte auf Ihr Unternehmen und können Maßnahmen für Verbesserungen treffen. Der bearbeitete Praxis-Check hilft Ihnen nicht nur bei der Umsetzung Ihrer getroffenen Maßnahmen, sondern dokumentiert zusätzlich Ihre Pflicht zur Durchführung der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen.
Fachliche Beratung nutzen
Nach der Bearbeitung Ihres Praxis-Checks können Sie die Vorteile der KPZ-Betreuung vollumfänglich nutzen. Jetzt steht Ihnen eine Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte kostenfrei zur Verfügung.
Über die KPZ-Hotline oder das Kontaktformular werden Ihnen nicht nur Ihre offenen Fragen zum Arbeitsschutz beantwortet, sondern Sie bekommen bei der Auswahl der Maßnahmen und Schutzkonzepte für Ihr Unternehmen fachkundige und praxisorientierte Hilfestellungen. In den seltenen Fällen, in denen Ihr Anliegen eine anlassbezogene Betreuung (Vor-Ort-Betreuung) erfordert, beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KPZ-Hotline gern zum weiteren Vorgehen. Alternativ können Sie sich um eine Vor-Ort-Betreuung selbst kümmern. Ihr Vorteil: Erst mit der Inanspruchnahme einer Vor-Ort-Betreuung entstehen Ihnen als Mitgliedsunternehmen Kosten.
Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und bringen Sie Ihr Unternehmen auch beim Thema Arbeitsschutz nach vorne. Unter „Aktuelles“ informieren wir Sie auf dem KPZ-Portal über wichtige Themen und geänderte Arbeitsschutzbestimmungen. So finden Sie hier auch aktuelle Hinweise und hilfreiche Informationen zum Schutz vor dem Coronavirus, damit Sie und Ihre Mitarbeitenden am Arbeitsplatz gesund und sicher durch die Pandemie kommen.
Veröffentlicht am