Sie hatten einen Arbeitsunfall und die VBG hat Ihnen eine Entscheidung zugeschickt? Im Folgenden finden Sie verständliche Informationen rund um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Wie läuft die berufliche Wiedereingliederung nach meinem Arbeitsunfall ab?
Nach Ihrem Arbeitsunfall oder Ihrer Berufskrankheit hilft die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Sie wieder in das Berufsleben einzugliedern. Dabei koordiniert die VBG die Wiedereingliederung gemeinsam mit Ihnen, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, den Therapiezentren, Ihrem Arbeitgeber und den betrieblichen Akteuren sowie den weiteren Beteiligten. Zur Erreichung des Ziels Ihrer beruflichen Wiedereingliederung können Sie, je nach Art und Schwere Ihrer Verletzungsfolgen, unterschiedlich zielgerichtete Leistungen erhalten. Das Ziel unserer Bemühungen richtet sich nach der folgenden Rangfolge:
1. Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz
Der Erhalt des vorhandenen Arbeitsplatzes hat Vorrang vor allen anderen Maßnahmen.
2. Neue Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes
Muss Ihr Arbeitsplatz aufgrund der Verletzungsfolgen neugestaltet werden, unterstützt die VBG Sie und Ihren Arbeitgeber dabei. Dies kann zum Beispiel durch Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel am Arbeitsplatz erfolgen. Dazu zählen auch die individuelle Anpassung Ihrer Arbeitsgeräte und der Arbeitsumgebung (zum Beispiel der Einbau von Lichtsignalen bei Gehörlosigkeit oder der Einbau von Rampen für Rollstuhlfahrer).
3. Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses beim bisherigen Arbeitgeber
Falls eine Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz aufgrund der Unfallfolgen nicht möglich ist, sucht die VBG gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber einen neuen geeigneten Arbeitsplatz im Unternehmen. Um Sie für diesen neuen Arbeitsplatz zu qualifizieren, ist gegebenenfalls eine Weiterbildungsmaßnahme notwendig.
4. Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes
Ist die Wiedereingliederung beim bisherigen Arbeitgeber nicht möglich, unterstützt Sie die VBG dabei, einen Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber zu finden, der mit Ihren Verletzungsfolgen ausgeübt oder daran angepasst werden kann.
5. Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulung
Aufgrund Ihrer Verletzungsfolgen sind Sie weder bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber noch bei einem anderen Arbeitgeber dazu in der Lage Ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben. In diesem Fall hilft Ihnen die VBG dabei, die berufliche Wiedereingliederung durch eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme zu erreichen.
Wann bekomme ich eine Rente?
Um eine Rente von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zu erhalten, muss ein Versicherungsfall vorliegen. Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Verringert sich Ihre Erwerbsfähigkeit in Folge eines Versicherungsfalls, zahlt Ihnen die VBG unter nachfolgenden Voraussetzungen eine Rente. Die Minderung muss als Folge Ihres Versicherungsfalls bestehen. Dabei soll die Rente die Ihnen daraus entstehenden Nachteile bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts ausgleichen.
Sie erhalten eine Rente, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Ihre Erwerbsfähigkeit muss um mindestens 20% gemindert sein.
Die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) richtet sich nach der Einschränkung in Ihren Arbeitsmöglichkeiten. Die Einschränkung in der Ausübung Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit ist hierfür allein nicht ausreichend. Denn durch die MdE werden die eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten bezogen auf die gesamten beruflichen Tätigkeiten in Deutschland ausgedrückt. Zu dieser Einschränkung muss ein Versicherungsfall geführt haben. Solche Einschränkungen können als verringerte körperliche, geistige oder seelische Leistungsfähigkeit auftreten.
Die Höhe der MdE wird in Prozent angegeben. Dabei beträgt die höchstmögliche MdE je Versicherungsfall 100%. Eine MdE unter 10% wird nicht berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass in diesem Fall bei der Ausübung von Tätigkeiten, bezogen auf die gesamten beruflichen Tätigkeiten in Deutschland, keine Einschränkung besteht. Einen Anspruch auf Rente haben Sie erst, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Folgen des Versicherungsfalls um mindestens 20% gemindert ist.
2. Ihre Erwerbsfähigkeit muss länger als 26 Wochen nach dem Versicherungsfall gemindert sein, um eine Rente zu erhalten.
Wenn Ihnen Verletztengeld gezahlt wird, beginnt die Rentenzahlung erst nach Ende der Verletztengeldzahlung.
Diese Rente wird zunächst als vorläufige Rente gezahlt. Die Entscheidung (der Bescheid) trägt den Namen „Rente als vorläufige Entschädigung“. Eine vorläufige Rente erhalten Sie nach Ihrem Versicherungsfall, weil sich insbesondere in den ersten drei Jahren nach dem Unfall die Unfallfolgen verbessern oder verschlechtern können. Verbessern oder verschlechtern sich die Unfallfolgen, verändert sich auch die Höhe Ihrer Erwerbsminderung. Die vorläufige Rente ist spätestens nach drei Jahren zu Ende. Danach prüft die VBG Ihr Recht auf Rente sowie die Höhe der MdE erneut.
Wie lange dauert das Verfahren zur Feststellung meiner Rente?
Sobald Hinweise vorliegen, dass als Folge Ihres Versicherungsfalls eine Minderung der Erwerbsfähigkeit für länger als 26 Wochen nach dem Versicherungsfall in Betracht kommt, leiten wir sofort das sogenannte Rentenfeststellungsverfahren ein. Während des Rentenfeststellungsverfahrens prüft die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und entscheidet im Rentenausschuss, ob die Voraussetzungen für eine Rente vorliegen.
Die Rente beginnt direkt nach Ablauf der Verletztengeldzahlung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zahlung des Verletztengeldes endet in der Regel dann, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind. Das Verletztengeld kann zum Beispiel auch enden, wenn Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Die Auszahlung der Rente erfolgt, je nach Verfahrensdauer, auch rückwirkend.
Es ist unser Ziel die Rente in der Mehrheit der Fälle innerhalb von vier Monaten nach Rentenbeginn festgestellt zu haben. Die Verfahrensdauer hängt dabei von der Komplexität des Einzelfalles ab. Müssen Gutachten erstellt werden, ggf. auch auf mehreren medizinischen Fachgebieten, kann der Prozess von der Terminvergabe Ihrer Untersuchung bis zur Auswertung der Gutachten mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ein Gutachten ist eine medizinische Beurteilung des Ausmaßes Ihrer Gesundheitsschäden und Funktionsausfälle, die durch Ihren Versicherungsfall entstanden sind.
Was ist ein Rentenausschuss und was macht der?
Der Rentenausschuss besteht aus zwei Mitgliedern. Ein Mitglied vertritt die Versicherten. Das andere Mitglied vertritt die Arbeitgeber. Der Rentenausschuss entscheidet,
- ob eine Rente gezahlt wird,
- über die Erhöhung, Herabsetzung oder Entziehung einer Rente,
- über Abfindungen mit einer Gesamtvergütung,
- über Renten als vorläufige Entschädigung,
- über laufende Beihilfen,
- über Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
Klar kommunizieren
Einer repräsentativen Umfrage des Statistischen Bundesamts von Ende 2019 zufolge sind viele Deutsche unzufrieden mit der abgehobenen Sprache in Behörden und Verwaltungen. Wir setzten auf Verständlichkeit und Beteiligung unserer Versicherten. Deshalb haben wir im Rahmen einer Umfrage offengebliebene Fragen zu Entscheidungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gesammelt. Diese wurden in einem Frage- und Antwortkatalog zusammengestellt und auf der Website der VBG veröffentlicht.
Auch Sie haben die Möglichkeit, allgemeine Fragestellungen per E-Mail an QM-Reha@vbg.de einzureichen. Ihre Fragen nehmen wir kontinuierlich in den Frage- und Antwortkatalog auf. Bei konkreten Fragen, die Ihren Unfall oder Ihre Erkrankung betreffen, kontaktieren Sie bitte Ihre im aktuellen Bescheid angegebene Ansprechperson.
Veröffentlicht am