Einige Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind vorgeschrieben. Man kann aber noch viel mehr tun, um Gefährdungen und Belastungen zu reduzieren: Das VBG-Prämienverfahren belohnt Unternehmen für ihr Engagement mit barem Geld. Die wichtigsten Fragen dazu klären wir hier.
Was ist das VBG-Prämienverfahren?
Mit dem Prämienverfahren möchte die VBG ihre Mitgliedsunternehmen dazu motivieren, über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus in präventive Maßnahmen zu investieren. Das Ziel: Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sollen weiter reduziert werden. Die Prämie, die Unternehmen spezieller Branchen beantragen können, ist eine Beteiligung der VBG an den Investitionskosten getätigter Maßnahmen im Vorjahr. Die Unternehmen erhalten maximal eine Prämie pro Jahr.
Welche Unternehmen können sich am Prämienverfahren beteiligen?
Unternehmen aus folgenden Branchen können am Prämienverfahren teilnehmen: Sicherheitsdienstleistungen, Zeitarbeit, Glasindustrie, Grob- und Feinkeramik, Bahnen und Bahndienstleistungen, Kraftfahrbetriebe sowie Sportunternehmen mit bezahlten Sportlerinnen und Sportlern.
Kann ich jede Maßnahme einreichen?
Es können nur die speziellen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eingereicht werden, die im jeweiligen Prämienkatalog aufgeführt sind. Dort finden Sie auch weitere Hinweise.
Ich möchte eine Prämie beantragen. Wie ist der Ablauf?
Sammeln Sie alle Belege über die im Kalenderjahr getätigten Ausgaben für die speziellen Maßnahmen. Ausdrucken müssen Sie nichts, die gesamte Antragstellung erfolgt online. Und zwar so: Registrieren Sie sich bei „Meine VBG“, indem Sie sich ein VBG Online-Konto einrichten. Sind Sie dort eingeloggt, stellen Sie unter dem Button „Prämien“ Ihren Prämienantrag. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren der Antragstellung geleitet. Ist Ihr Antrag fertig ausgefüllt, schicken Sie ihn mithilfe des Buttons „Antrag absenden“ direkt zur VBG. Das Prämien-Team bearbeitet ihn dort zeitnah.
Welche Belege muss ich einreichen?
Ergänzend zum Prämienantrag benötigt die VBG Belege. Aus ihnen müssen Art und Umfang sowie der Zeitraum der Präventionsmaßnahme und der aufgewandte Investitionsbetrag hervorgehen. Rechnungsbelege reichen aus, jedoch keine Auftragsbestätigungen oder Kostenvoranschläge.
Bis wann muss ich meinen Antrag einreichen?
Der Antrag muss bis zum 11. Februar des Folgejahres bei der VBG eingegangen sein.
Wie soll ich den Antrag einreichen?
Ihren Prämienantrag reichen Sie online ein. Zur Anmeldung auf „Meine VBG“ benötigen Sie Ihre Kundennummer. Das Versenden des Antrags auf dem Postweg oder per E-Mail ist nicht mehr nötig.
Wie und wann erhalte ich die Prämie?
Sollte Ihr Unternehmen für den Erhalt einer Prämie berechtigt sein, erhalten Sie diese in der Regel innerhalb weniger Wochen. Sie wird Ihnen auf das bei der VBG gespeicherte Betriebskonto ausgezahlt.
Darf ich mit der Prämie machen, was ich möchte?
Prinzipiell schon. Wir raten dazu, mit der Prämie weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten durchzuführen.
Kann die VBG Anbieter oder Produkte empfehlen?
Nein. Als gesetzliche Unfallversicherung wahrt die VBG ihre Unabhängigkeit und darf keine Empfehlungen für konkrete Anbieter oder Produkte aussprechen.
Wer ist meine Ansprechperson, falls ich Hilfe benötige?
Alle Fragen zum Prämienverfahren können Sie auch per Telefon unter 040 5146-7778 stellen. Oder Sie senden eine E-Mail an praemie2015@vbg.de. Weitere Informationen zum Thema Prämienverfahren finden Sie hier.
Veröffentlicht am