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Aufsichtsperson
Foto: VBG/Joanna Gniady

Was macht eigentlich ...… eine Aufsichtsperson?

Täglich sorgen Menschen dafür, dass wir sicher und gesund arbeiten können und im Ernstfall gut versorgt sind. In dieser Reihe stellen wir ihre Aufgaben und Berufe vor.

Tätigkeit

Aufsichtspersonen sind bei den Berufs­genossenschaften beschäftigt und die Expertinnen und Experten für Arbeits­sicherheit. Sie beraten und unter­stützten die Unternehmen, präventive Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden umzusetzen, und überwacht die Beseitigung von Arbeits­schutz­mängeln.

Aufgaben

Jegliche Gefahren und Belastungen, die in Unternehmen oder Betrieben für Beschäftigte bestehen, sind für Aufsichts­personen von Belang. Oft geht es um konkrete Unfall­gefahren, Ergonomie, Gefahr­stoffe, Brandschutz oder die Vermeidung psychischer Fehl­belastungen. Und ist ein schwerer Arbeitsunfall passiert, kommen sie in den Betrieb, um den Unfallhergang zu untersuchen.

Aufsichtspersonen setzen im Unternehmen den gesetzlichen Auftrag der Unfall­versicherungs­träger in Sachen Prävention um. Sie beraten, wenn Unternehmen und Betriebe bei der Umsetzung von Schutz­maßnahmen Hilfe benötigen, und über­wachen, dass verbindliche Regeln zu Arbeits­sicherheit und Gesundheits­schutz eingehalten werden.

Einsatzort

Sie besuchen Unternehmen und Betriebe, um vor Ort spezifisch zu beraten. Bei Bedarf werden auch Versicherte zu Hause aufgesucht, etwa dann, wenn die beruflichen Umstände einer Erkrankung zu klären sind. Zudem vermitteln sie ihr Wissen etwa als Dozentinnen oder Dozenten in Seminaren, bei Web-Seminaren oder im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen und bringen es bei der Erstellung von Unfall­verhütungs­vorschriften und Praxis­hilfen ein.

Ausbildung

Aufsichtspersonen haben einen technisch-natur­wissenschaftlichen Hinter­grund. Um den Anforderungen der Praxis umfassend genügen zu können, werden aktuell Aufsichts­personen auch aus anderen Fach­richtungen, etwa aus der Arbeits­psychologie, eingesetzt. Ein erfolg­reich abgeschlossenes Studium und eine mindestens zwei­jährige Berufs­erfahrung sind Voraus­setzung, um die ca. zwei­jährige Ausbildung zur Aufsichts­person zu absolvieren. Ziel der Ausbildung ist es unter anderem, betriebliche Abläufe und Zusammen­hänge fach­kundig bewerten und mit den betrieblichen Akteurinnen und Akteuren ziel­orientiert und effektiv zusammen­arbeiten zu können. Auf eine kontinuierliche Fortbildung wird viel Wert gelegt.

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