Tätigkeit
Erhaltung und Förderung der Gesundheit der im Unternehmen beschäftigten Personen.
Aufgaben
Betriebsärztinnen und -ärzte beraten in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gestaltung von Arbeitsplätzen – vom Fließband über die Baustelle bis zum Schreibtisch im Büro. Dadurch sollen arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen von Beschäftigten wirksam verhindert werden. Ihre Aufgabenfelder umfassen dabei zum Beispiel die Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge, die Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung in allen Fragen zu Gesundheit bei der Arbeit, die Beratung zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb oder Unterweisungen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Betriebsärztinnen und -ärzte sind auch am betrieblichen Gesundheitsmanagement beteiligt. Die fachkundige Beratung setzt eine regelmäßige Fortbildung voraus. Die gesetzliche Grundlage der betriebsärztlichen Tätigkeit ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz bzw. ASiG) in Verbindung mit der DGUV-Vorschrift 2.
Einsatzort
Direkt im Betrieb. Alle Unternehmen mit mindestens einer angestellten Person müssen eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt bestellen. Für kleine Unternehmen gibt es besondere Betreuungsmodelle.
Ausbildung
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind Humanmedizinerinnen und -mediziner, die sich im Rahmen einer Facharztausbildung auf das Gebiet Arbeitsmedizin spezialisiert haben oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erworben haben. Erst mit dieser Ausbildung dürfen sie sich als Fachärztin oder -arzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizinerin oder -mediziner bezeichnen.
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