Unterwegs versichert
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Auf dem direkten Weg zur Arbeit ist man versichert. Übernachtet man nicht zu Hause, sondern zum Beispiel bei den Eltern oder bei einem Partner oder einer Partnerin, besteht auch von dort aus Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit.
Auf dem direkten Weg zur Arbeit ist man versichert. Übernachtet man nicht zu Hause, sondern zum Beispiel bei den Eltern oder bei einem Partner oder einer Partnerin, besteht auch von dort aus Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit.
Wer die Kinder auf dem Weg zur Arbeit zum Kindergarten, zum Hort oder zur Tagesmutter bringt und dafür einen Umweg nehmen und damit vom direkten Arbeitsweg abweichen muss, ist auch auf diesem Umweg versichert.
Tanken, einen Kaffee holen oder den Wocheneinkauf erledigen? Unterbricht man den Arbeitsweg dafür nur kurz, lebt der Versicherungsschutz nach dem Zwischenstopp wieder auf. Dauert die Unterbrechung jedoch länger als zwei Stunden, erlischt er.
Tanken, einen Kaffee holen oder den Wocheneinkauf erledigen? Unterbricht man den Arbeitsweg dafür nur kurz, lebt der Versicherungsschutz nach dem Zwischenstopp wieder auf. Dauert die Unterbrechung jedoch länger als zwei Stunden, erlischt er.
Auf dem direkten Nachhauseweg besteht Versicherungsschutz. Wer nach der Arbeit, statt nach Hause zu fahren, z.B. zum Tennisspielen fährt, ist auch auf der Strecke bis zum Tennisplatz versichert – sofern er sich dort länger als 2 Stunden aufhält. Der Weg vom Tennis nach Hause ist dann nicht mehr versichert.
In Büro oder Werkhalle sind Beschäftigte gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit sind auch Dienst- und Betriebswege versichert. Also auch alle Wege, die Beschäftigte im direkten Auftrag oder im Interesse des Betriebes unternehmen. Zum Beispiel der Weg von der einen Arbeitsstätte auf dem Werksgelände zur anderen.
In Büro oder Werkhalle sind Beschäftigte gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit sind auch Dienst- und Betriebswege versichert. Also auch alle Wege, die Beschäftigte im direkten Auftrag oder im Interesse des Betriebes unternehmen. Zum Beispiel der Weg von der einen Arbeitsstätte auf dem Werksgelände zur anderen.
Nicht immer ist der direkte Weg der verkehrsgünstigste. Ändert man die Route, um Staus oder Baustellen zu umgehen, ist dieser Umweg ebenfalls versichert. Allein wegen einer „schöneren“ Strecke nicht den direkten Weg zu nehmen, gilt hingegen als rein privater Grund und ist damit nicht versichert.
Ob per Fahrrad, im Auto, in der Straßenbahn, zu Fuß oder mit dem Skateboard – wie man zur Arbeit kommt, ist unerheblich für den Versicherungsschutz.
Ob per Fahrrad, im Auto, in der Straßenbahn, zu Fuß oder mit dem Skateboard – wie man zur Arbeit kommt, ist unerheblich für den Versicherungsschutz.
Der Konsum von Cannabis kann den Versicherungsschutz gefährden. Unser Rat: Kein Alkohol und keine Drogen bei der Arbeit und im Straßenverkehr.