Mitarbeiter müssen immer öfter
für die Arbeit ins Ausland reisen.
Auch im Ausland müssen die Mitarbeiter
eine Versicherung haben.
Man muss sich früh vor der Reise
um die Versicherung kümmern.
Ab und zu ist es im Ausland
gefährlicher als in Deutschland.
Zum Beispiel im Straßen-Verkehr.
Mitarbeiter kennen sich in anderen Ländern
auch nicht gut aus.
Vielleicht haben sie dann schneller einen Unfall.
Sie müssen dafür eine Versicherung haben.
Es gibt Regeln für Versicherungen im Ausland.
Wichtig ist:
- Gibt es schon einen Rückflug nach Deutschland?
- Oder weiß man noch nicht,
wann die Arbeit im Ausland vorbei ist?
Hier stehen wichtige Regeln.
Wann braucht man keine extra Versicherung im Ausland?
Es gibt schon einen Rückflug nach Deutschland
Es ist nicht so wichtig,
wie lange ein Mitarbeiter im Ausland arbeitet.
Nur das ist wichtig:
Gibt es schon vor der Reise ein Datum,
an dem der Mitarbeiter zurück fliegt?
Dann gilt die Unfall-Versicherung aus Deutschland
auch für die Arbeit im Ausland.
Man braucht dann keine extra Versicherung.
Wichtige Regeln:
- Die Arbeit im Ausland ist noch
für den Arbeitgeber aus Deutschland.
- Der Arbeitgeber aus Deutschland zahlt noch
den Lohn vom Mitarbeiter im Ausland.
- Die Versicherung im Ausland gilt für die Arbeits-Zeit
und für die Arbeits-Wege.
Wenn der Mitarbeiter einen Unfall in der Freizeit hat,
dann gilt die Versicherung nicht.
- Vielleicht ist die Arbeit in einem gefährlichen Land.
Zum Beispiel weil es Krieg oder viele Erdbeben gibt.
Die VBG kann die Versicherung für den Mitarbeiter
dann auch ändern.
Dann ist er auch für diese Dinge versichert.
Wann braucht man eine extra Versicherung im Ausland?
Es gibt noch keinen Rückflug nach Deutschland
Gibt es vor der Reise kein Datum,
an dem der Mitarbeiter zurück fliegt?
Der Mitarbeiter arbeitet vielleicht
für immer im Ausland.
Dann kann der Mitarbeiter
keine Versicherung aus Deutschland haben.
Der Mitarbeiter braucht eine extra Versicherung.
Dann braucht man auch eine extra Versicherung:
Der Arbeitgeber aus Deutschland hat den Mitarbeiter
nur für die Arbeit im Ausland.
Wenn der Mitarbeiter wieder in Deutschland ist,
kündigt der Arbeitgeber den Vertrag wieder.
Für diese Arbeit braucht der Arbeitgeber
für den Mitarbeiter eine Auslands-Versicherung.
Versicherung für Selbstständige
Vielleicht ist eine Person kein Mitarbeiter
in einer Firma.
Vielleicht hat die Person ihre eigene Firma.
Das heißt: Die Person ist selbstständig.
Für Selbstständige gibt es in Deutschland
eine andere Versicherung.
Die Versicherung heißt:
Freiwillige Unternehmer-Versicherung.
Diese Versicherung gilt auch
für Arbeits-Reisen ins Ausland.
Vielleicht muss die Person länger im Ausland sein.
Gibt es schon ein Datum
für den Rückflug nach Deutschland?
Dann braucht die Person keine extra Versicherung.
Gibt es kein Datum für den Rückflug nach Deutschland?
Dann braucht die Person eine extra Versicherung.
Die VBG berät Sie gern.
Ich habe einen Notfall im Ausland.
Was kann ich jetzt tun?
Wenn Sie eine Versicherung der VBG haben,
dann können Sie uns anrufen.
Wir haben eine Telefon-Nummer
für Notfälle im Ausland.
Die Telefon-Nummer ist:
0049 40 5146 7171
Was ist wichtig für die Reise ins Ausland?
Für die Reise ins Ausland muss man sich
um viele Dinge kümmern.
Hier stehen 4 Tipps,
über was man vorher nachdenken muss:
- Welche Gefahren oder Probleme gibt es
am Reiseziel?
- Wie sicher ist es am Reiseziel?
- Was kann man bei einem Notfall tun?
- Welche Versicherungen braucht man?
Mehr Tipps und Infos:
Veröffentlicht am