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Sicher ins Ausland reisen

Versichertenkarte

Mitarbeiter müssen immer öfter

für die Arbeit ins Ausland reisen.

Auch im Ausland müssen die Mitarbeiter

eine Versicherung haben.

Man muss sich früh vor der Reise

um die Versicherung kümmern.

Unfall

Ab und zu ist es im Ausland

gefährlicher als in Deutschland.

Zum Beispiel im Straßen-Verkehr.

Mitarbeiter kennen sich in anderen Ländern

auch nicht gut aus.

Vielleicht haben sie dann schneller einen Unfall.

Sie müssen dafür eine Versicherung haben.

Regeln

Es gibt Regeln für Versicherungen im Ausland.

Wichtig ist:

  • Gibt es schon einen Rückflug nach Deutschland?
     
  • Oder weiß man noch nicht,
    wann die Arbeit im Ausland vorbei ist?

Hier stehen wichtige Regeln.
 

Wann braucht man keine extra Versicherung im Ausland?

Flugzeug

Es gibt schon einen Rückflug nach Deutschland 

Es ist nicht so wichtig,

wie lange ein Mitarbeiter im Ausland arbeitet.

Nur das ist wichtig:

Gibt es schon vor der Reise ein Datum,

an dem der Mitarbeiter zurück fliegt?

Dann gilt die Unfall-Versicherung aus Deutschland

auch für die Arbeit im Ausland.

Man braucht dann keine extra Versicherung.

Achtung

Wichtige Regeln:

  • Die Arbeit im Ausland ist noch 
    für den Arbeitgeber aus Deutschland.
     
  • Der Arbeitgeber aus Deutschland zahlt noch 
    den Lohn vom Mitarbeiter im Ausland.
     
  • Die Versicherung im Ausland gilt für die Arbeits-Zeit
    und für die Arbeits-Wege.
    Wenn der Mitarbeiter einen Unfall in der Freizeit hat,
    dann gilt die Versicherung nicht.
     
  • Vielleicht ist die Arbeit in einem gefährlichen Land.
    Zum Beispiel weil es Krieg oder viele Erdbeben gibt.
    Die VBG kann die Versicherung für den Mitarbeiter
    dann auch ändern.
    Dann ist er auch für diese Dinge versichert.

Wann braucht man eine extra Versicherung im Ausland?

Kalender

Es gibt noch keinen Rückflug nach Deutschland

Gibt es vor der Reise kein Datum,

an dem der Mitarbeiter zurück fliegt?

Der Mitarbeiter arbeitet vielleicht 

für immer im Ausland.

Dann kann der Mitarbeiter 

keine Versicherung aus Deutschland haben.

Der Mitarbeiter braucht eine extra Versicherung.

Kündigung

Dann braucht man auch eine extra Versicherung:

Der Arbeitgeber aus Deutschland hat den Mitarbeiter

nur für die Arbeit im Ausland.

Wenn der Mitarbeiter wieder in Deutschland ist,

kündigt der Arbeitgeber den Vertrag wieder.

Für diese Arbeit braucht der Arbeitgeber

für den Mitarbeiter eine Auslands-Versicherung.

Versicherung für Selbstständige

Zuhause arbeiten

Vielleicht ist eine Person kein Mitarbeiter 

in einer Firma.

Vielleicht hat die Person ihre eigene Firma.

Das heißt: Die Person ist selbstständig.

Für Selbstständige gibt es in Deutschland

eine andere Versicherung.

Die Versicherung heißt:

Freiwillige Unternehmer-Versicherung.

Diese Versicherung gilt auch 

für Arbeits-Reisen ins Ausland.

Vielleicht muss die Person länger im Ausland sein.

Kalender

Gibt es schon ein Datum 

für den Rückflug nach Deutschland?

Dann braucht die Person keine extra Versicherung.

Gibt es kein Datum für den Rückflug nach Deutschland?

Dann braucht die Person eine extra Versicherung.

Die VBG berät Sie gern.
 

Ich habe einen Notfall im Ausland.
Was kann ich jetzt tun?

Mann telefoniert

Wenn Sie eine Versicherung der VBG haben,

dann können Sie uns anrufen.

Wir haben eine Telefon-Nummer

für Notfälle im Ausland.

Die Telefon-Nummer ist: 

0049 40  5146 7171

Was ist wichtig für die Reise ins Ausland?

Überforderter Mann

Für die Reise ins Ausland muss man sich

um viele Dinge kümmern.

Hier stehen 4 Tipps,

über was man vorher nachdenken muss:

  • Welche Gefahren oder Probleme gibt es
    am Reiseziel?
     
  • Wie sicher ist es am Reiseziel?
     
  • Was kann man bei einem Notfall tun?
     
  • Welche Versicherungen braucht man?
Link

Mehr Tipps und Infos:

www.vbg.de/versicherung-ausland  

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