Der Vorteil für Mitgliedsunternehmen mit einem Beitrag ab 5.000 Euro pro Jahr: Die bisher in einem Betrag fällige Beitragszahlung verteilt sich ab 2022 auf vier Abschlagszahlungen. Für kleinere Unternehmen ändert sich nichts.
Die VBG führt die Vorschusserhebung ein. Der VBG-Vorstand hat in seiner Sitzung im Mai 2021 über das detaillierte Konzept und die Termine entschieden. Statt der Erhebung des Beitrags in einer Summe erfolgen die Zahlungen der Mitgliedsunternehmen mit einem höheren Beitrag zukünftig gleichmäßiger verteilt über das Jahr. „Mit der Umstellung auf die gestreckte Vorschusserhebung entsprechen wir einem Anliegen der Unternehmen mit einer hohen Beitragsbelastung“, sagt Angelika Hölscher, Vorsitzende der VBG-Geschäftsführung.
Die Erhebung von Beitragsvorschüssen ist ein gängiges Verfahren, das fast alle Berufsgenossenschaften im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden bereits durchführen. „Es wird keine Mehr- oder Doppelbelastung der Unternehmen wegen der Umstellung auf das neue Beitragsverfahren geben“, so Carsten Rogge-Strang, alternierender Vorsitzender des Finanzausschusses des Vorstands und Arbeitgebervertreter.
Wie funktioniert die Vorschusserhebung?
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Für Mitgliedsunternehmen mit einer Beitragssumme ab 5.000 Euro im Jahr gilt: Die bisher im Mai in einem Betrag fällige Beitragszahlung verteilt sich nun auf vier Abschlagszahlungen. Diese werden jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November des Beitragsjahres fällig. Der endgültige Beitragsbescheid im nachfolgenden Jahr berücksichtigt die gezahlten Abschlagsbeträge (Verrechnung von Differenzbeträgen). Die VBG wird die betreffenden Unternehmen gesondert informieren.
Für Unternehmen mit einem geringeren Beitrag ändert sich nichts: Die VBG erhebt den Vorschuss in einer Summe. Dieser wird zum 15. Mai eines Jahres fällig.
Die VBG, als wesentlicher Teil der sozialen Sicherung, finanziert mit dem Beitrag ihrer Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die VBG erwirtschaftet keine Gewinne.
Weitere Informationen zur Vorschusserhebung befinden sich auf der VBG-Webseite: www.vbg.de/vorschuss.
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