Die Freude an dem Mountainbike, mit dem sich Christian Meyer belohnt hat, ist ihm anzusehen. So oft es geht, fährt der Geschäftsführer des international agierenden IT-Consulting-Unternehmens BTC von seinem Wohnort zur Arbeit. Bei Kundenterminen dient das Rad manchmal als Gesprächsstoff, außerdem hält es den Chef fit. Laut Weltgesundheitsorganisation WHO lässt sich Zivilisationskrankheiten wie beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen effektiv entgegenwirken, wenn man zum Beispiel fünfmal pro Woche je 30 Minuten Rad fährt. Für BTC-Beschäftigte ganz normal: Bereits seit rund elf Jahren werden mehrere Pool-Fahrräder im Unternehmen genutzt, wenn Kolleginnen und Kollegen eine kurze Distanz zu einem Kundentermin zurücklegen möchten oder sich in der Pause ein wenig bewegen wollen. Das niedersächsische Oldenburg, Hauptfirmensitz von BTC, gilt als Fahrradstadt. Für längere Strecken verstärken seit 2020 mehrere E-Bikes die Pool-Fahrradflotte.
Die intensive Nutzung der Pool-Fahrräder führte dazu, dass im Unternehmen über weitere Innovationen im Bereich Mobilität gesprochen wurde. Mittlerweile gibt es bei BTC eine ganze Reihe nachhaltiger Mobilitätsmaßnahmen: von der fortschreitenden Elektrifizierung des Fuhrparks über das Jobticket und die BahnCard 100 als Ersatz für Dienstfahrzeuge bis hin zur flexibleren Wahl des Arbeitsplatzes. Eine besondere Rolle kommt dabei der Mobilitätsberatung der Mitarbeitenden zu: „Jährlich findet an unserem Standort in Oldenburg zum Beispiel ein Informationstag zum Thema Fahrrad-Leasing statt“, erläutert Lisa Kankam, Fuhrparkmanagerin des Unternehmens. Hier wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verdeutlicht, warum Fahrrad-Leasing zum festen Repertoire gehören soll. 2012 hat der Gesetzgeber das Modell des Dienstwagen-Leasings auch auf Fahrräder übertragen. Die Finanzierung erfolgt über eine Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber, in diesem Fall BTC, zahlt eine Leasingrate für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer und zieht diese vor den Steuern vom Gehalt ab. So sinken sowohl das Bruttoeinkommen als auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Seit Anfang 2020 müssen alle Diensträder, die Beschäftigten im Rahmen einer Gehaltsumwandlung überlassen werden, nur noch mit 0,25 Prozent versteuert werden. Während Dienstwagen üblicherweise erst ab einer gewissen Hierarchieebene gewährt werden, können Firmenräder von mehr Beschäftigten genutzt werden. Bei der BTC-Gruppe mit ihren rund 2.200 Beschäftigten erhalten alle Festangestellten in Deutschland nach Ablauf ihrer Probezeit diese Möglichkeit. Zwischenfazit nach knapp vier Jahren: „Mehr als 400 Leasingverträge (zwei Fahrräder pro Mitarbeitende) sind bereits geschlossen worden, und die Nachfrage steigt“, berichtet Kankam. Zudem subventioniert BTC die dazugehörige Fahrradversicherung. Die geleasten Räder können sowohl im Job als auch in der Freizeit gefahren werden.
Guter Rat für gute Räder
„Wir möchten natürlich sicherstellen, dass unsere Beschäftigten gut und sicher fahren“, betont Meyer. Gemeinsam mit dem Arbeitssicherheitsausschuss hat er daher eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung vorgenommen. „Insbesondere die rechtliche Einbindung und der Versicherungsschutz haben ein paar Fragen aufgeworfen“, erinnert sich Lisa Kankam. „Zum Beispiel beim Thema Helme: Wir haben unsere diesbezüglichen Prozesse noch mal angeschaut und verbessert“, erläutert die Fuhrparkmanagerin. Dazu gehörte zum Beispiel, Leihhelme mit dazugehörigen Hygienehauben für die Haare anzuschaffen. „Richtig so! Ein Fahrradhelm kann bei einem Sturz das Risiko für eine schwere Kopfverletzung deutlich reduzieren“, erklärt Dr. Tim Janowitz. Er ist bei der VBG als Experte für Verkehrssicherheit tätig und berät Unternehmen rund um das Thema Fahrradnutzung, so auch BTC. „Gute Präventionsarbeit ist entscheidend. Wir unterstützen unsere Mitglieder mit verschiedenen Angeboten dabei, das sichere Verhalten im Straßenverkehr zu fördern. Das umfasst beispielsweise auch die Bezuschussung von Fahrtrainings für Mitarbeitende.“
Besonders wichtig ist ihm zufolge in puncto Verkehrssicherheit auch die Unternehmenskultur: Unternehmen haben keinen direkten Zugriff auf ihre Beschäftigten, wenn diese mit dem Fahrrad oder einem anderen Verkehrsmittel unterwegs sind. „Wir sind ein Unternehmen, in dem die Fahrt zum Kundentermin generell sicher gestaltet und mit Bedacht in der Terminplanung berücksichtigt wird“ sei daher eine wichtige Botschaft der Unternehmensleitung sowohl für die eigenen Beschäftigten als auch für die Kundinnen und Kunden. „Überhaupt ist der intensive Austausch z.B. über die Intranetseite „Mobilität“ und der internen Kommunikationsplattform „Viva Engage“ mit den Beschäftigten essenziell“, pflichtet ihm Christian Meyer bei. Dass es im Unternehmen Duschen gibt für diejenigen, die sich vielleicht doch mal ein bisschen zu sehr abgestrampelt haben, ist einem solchen Dialog zu verdanken. Dem Wunsch des Betriebsrats nach sicheren Abstellplätzen ist BTC ebenfalls nachgekommen. „Mittlerweile verfügen wir hier am Standort über genauso viele Fahrradstellplätze als Autoparkplätze“, freut sich Prokurist Meyer. „Wir beobachten, dass sich die Beschäftigten oft mit wirklich hochwertigen Rädern etwas Gutes tun“, verrät Lisa Kankam.
Am Rad drehen lohnt sich
Im „Fahrrad-Monitor Deutschland 2023“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) haben 22 Prozent der Berufstätigen angegeben, das Fahrrad regelmäßig zum Pendeln zu nutzen. 39 Prozent nutzen das Fahrrad mindestens ein paar Mal im Monat für Fahrten zur Arbeit oder zur Fortbildungsstätte. Weitere Gründe, die dafürsprechen, umzusteigen? Die Klimakrise zwingt zu weniger CO2-Ausstoß. Die Straßen sind voller Staus, und am Ziel angekommen ist die Parkplatzsuche zermürbend und zeitintensiv. Dass sich laut Fahrrad-Monitor 31 Prozent der Befragten von ihrem Arbeitgeber ein Dienstrad oder Fahrrad-Leasing wünschen, wundert da nicht. Ein weiterer Pluspunkt, auch für die Chefinnen und Chefs: Radfahrende haben im Schnitt weniger Krankheitstage. „Darüber hinaus steigt unsere Attraktivität als Arbeitgeber, und wir können unser Engagement für Nachhaltigkeit leben und zeigen“, weiß Christian Meyer. Zeit für weitere Unternehmen, diesen Weg einzuschlagen.
Gut beraten in Sachen betriebliche Mobilität
Die VBG unterstützt Unternehmen mit vielfältigen Angeboten dabei, ihre Mobilitätskonzepte weiterzuentwickeln:
- Die Publikation „Mit dem Rad sicher mobil“ informiert rund ums Radfahren – nicht nur im Job.
- Angebote zur sicheren Gestaltung der Fahrradnutzung im Unternehmen finden Sie auf der Themenseite „Sicher auf zwei Rädern“.
- Das VBG-Präventionsmobil Verkehrssicherheit führt Sicherheitstrainings und Informationsveranstaltungen für Zweiräder durch.
- Der Podcasts „Hör dich sicher“ bietet zwei Folgen rund um das Fahrrad an. Eine Folge widmet sich dem Fahrrad mit elektrischen Zusatzantrieb. Die andere Folge beschäftigt sich mit dem Thema Dienstrad.
Auf der VBG-Überblicksseite „Verkehrssicherheit“ finden sich darüber hinaus viele weitere Informationen rund um die betriebliche Mobilität. Zum Beispiel dazu, wie sie sich in das Gesamtkonzept der Gefährdungsbeurteilung integrieren lässt oder wie sich die Mobilitätsbedarfe eines Unternehmens systematisch erfassen und optimieren lassen.
Bei einer Gefährdungsbeurteilung werden alle potenziellen Gefährdungen und Belastungen, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sind, regelmäßig und systematisch erfasst, ihr Risiko bewertet und bei Bedarf geeignete Präventionsmaßnahmen abgeleitet. In Deutschland sind Unternehmen zur Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Auch Dienstwege müssen dabei bewertet werden. Denn: Ein erheblicher Teil der schweren und tödlichen Arbeitsunfälle ereignet sich im Straßenverkehr. Unternehmen sind daher aufgefordert, Gefährdungen der Verkehrssicherheit aufzudecken und durch sinnvolle Präventionsmaßnahmen zu minimieren.
Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung im Certo-Schwerpunkt.
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