Tätigkeit
Erste Hilfe (in der Regel freiwillig von Beschäftigten übernommen)
Aufgaben
Autsch! Geht etwas im Betrieb schief, sind sie zuerst zur Stelle: Ersthelfende betreuen Verletzte und stellen den Transport zur ärztlichen Behandlung sicher. Sie versorgen Wunden, verletzte Muskeln, Gelenke und Knochen. Sie handeln rasch, etwa bei Schlaganfällen und Herzinfarkten. Außerdem sind sie meist für die Pflege des Erste-Hilfe-Materials zuständig.
Einsatzort
In Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten muss mindestens ein Ersthelfer bereitstehen. Bei mehr Mitarbeitenden gilt für Verwaltungsbereiche ein Anteil von fünf Prozent, in der Produktion zehn Prozent.
Ausbildung
Aus- und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die VBG übernimmt in der Regel die Kosten für bis zu zehn Prozent der Versicherten eines Betriebs. Zum Basiswissen gehören lebensrettende Maßnahmen und grundsätzliche Handlungsabläufe bei Notfällen. Die Fortbildung kann durch branchenspezifische Schwerpunkte wie Erste Hilfe beim Umgang mit Gefahrstoffen ergänzt werden. Wichtig: Die Ausbildungsstelle muss zugelassen sein – die VBG führt dazu eine Datenbank. Alle zwei Jahre ist eine Fortbildung Pflicht.
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