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Beim Betriebs-Ausflug versichert

BetriebsfeierBetriebsfeier

Vielleicht macht eine Firma einen Ausflug.
Das nennt man: Betriebs-Ausflug.
Zum Beispiel
•    eine Weihnachts-Feier.
•    eine Fahrrad-Fahrt.
•    ein Grillfest.
Ein Betriebs-Ausflug ist gut für alle Mitarbeiter.
Sie können sich so besser kennenlernen.
Aber bei einem Betriebs-Ausflug
können auch Unfälle passieren.
Darum müssen die Mitarbeiter versichert sein.
Eine Unfall-Versicherung gilt nicht immer.
Hier stehen die Regeln für Unfall-Versicherungen
bei einem Betriebs-Ausflug.

Begrüßung

Regel 1:

Alle Mitarbeiter sind eingeladen.
Aber der Betriebs-Ausflug ist keine Pflicht.
Die Mitarbeiter können selbst entscheiden,
ob sie kommen wollen.

Kollegen essen und trinken gemeinsam

Regel 2:
Der Betriebs-Ausflug soll dabei helfen,
•    dass die Mitarbeiter sich besser kennenlernen.
•    dass Chefs ihre Mitarbeiter besser kennenlernen.

Chefin am Schreibtisch

Regel 3:
Die Firmen-Leitung ist verantwortlich 
für den Betriebs-Ausflug.
Sie plant den Betriebs-Ausflug selbst.
Oder sie gibt einer Person die Aufgabe,
den Betriebs-Ausflug zu planen.

Regel 4:
Die Firmen-Leitung ist auch beim Betriebs-Ausflug.
Oder die Firmen-Leitung schickt einen Stellvertreter.

Mitarbeiter am Schreibtisch

Regel 5:
Vielleicht sind nicht alle Mitarbeiter da.
Vielleicht ist der Betriebs-Ausflug
nur für eine Abteilung aus der Firma.
Die Unfall-Versicherung gilt dann auch.
Aber dafür gibt es noch andere Regeln:
•    Die Firmen-Leitung erlaubt den Betriebs-Ausflug.
•    Der Abteilungs-Chef erklärt,
wie der Betriebs-Ausflug sein soll.
•    Der Abteilungs-Chef plant den Betriebs-Ausflug
und ist auch selbst dabei.
Oder er gibt einer Person die Aufgabe,
den Betriebs-Ausflug zu planen.
Diese Person soll dann auch dabei sein.
•    Die Mitarbeiter aus einer Abteilung sollen
sich besser kennenlernen.
Darum muss die Firmen-Leitung 
hier nicht dabei sein.

Kollegen beim Smalltalk

Regel 6:
Andere Personen können auch
beim Betriebs-Ausflug dabei sein.
Zum Beispiel:
•    Freunde
•    Familie
•    Mitarbeiter von früher
Aber diese Personen sind nicht mitversichert.

Männer räumen auf

Regel 7:
Die Versicherung gilt die ganze Zeit:
•    Wenn man den Betriebs-Ausflug plant.
•    Wenn man etwas aufbaut.
•    Wenn man nach dem Betriebs-Ausflug aufräumt.

Wegweiser

Regel 8:
Die Versicherung gilt auch für den Weg zum Ort,
wo der Betriebs-Ausflug ist.
Aber es ist nur der Weg versichert,
der direkt dahin führt.
Vielleicht geht jemand einen anderen Weg,
um noch etwas einzukaufen.
Dieser Weg ist dann nicht versichert.

Mann geht aus Tür

Regel 9:
Am Ende vom Betriebs-Ausflug sagt 
die Firmen-Leitung oder ihr Stellvertreter:
Der Betriebs-Ausflug ist vorbei.
Oder beim Betriebs-Ausflug von einer Abteilung
sagt der Abteilungs-Chef: 
Der Betriebs-Ausflug ist vorbei.
Dann gilt auch die Versicherung
für den Betriebs-Ausflug nicht mehr.
Nur noch der Weg direkt nach Hause ist versichert.

Kollegen spielen Fußball

Regel 10:
Vielleicht gibt es einen Betriebs-Ausflug
mit einem Wettkampf.
Zum Beispiel ein Fußball-Spiel von der Firma.
So etwas ist gefährlicher.
Darum sind Betriebs-Ausflüge mit Wettkämpfen
nicht versichert.

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