Vielleicht macht eine Firma einen Ausflug.
Das nennt man: Betriebs-Ausflug.
Zum Beispiel
• eine Weihnachts-Feier.
• eine Fahrrad-Fahrt.
• ein Grillfest.
Ein Betriebs-Ausflug ist gut für alle Mitarbeiter.
Sie können sich so besser kennenlernen.
Aber bei einem Betriebs-Ausflug
können auch Unfälle passieren.
Darum müssen die Mitarbeiter versichert sein.
Eine Unfall-Versicherung gilt nicht immer.
Hier stehen die Regeln für Unfall-Versicherungen
bei einem Betriebs-Ausflug.
Regel 1:
Alle Mitarbeiter sind eingeladen.
Aber der Betriebs-Ausflug ist keine Pflicht.
Die Mitarbeiter können selbst entscheiden,
ob sie kommen wollen.
Regel 2:
Der Betriebs-Ausflug soll dabei helfen,
• dass die Mitarbeiter sich besser kennenlernen.
• dass Chefs ihre Mitarbeiter besser kennenlernen.
Regel 3:
Die Firmen-Leitung ist verantwortlich
für den Betriebs-Ausflug.
Sie plant den Betriebs-Ausflug selbst.
Oder sie gibt einer Person die Aufgabe,
den Betriebs-Ausflug zu planen.
Regel 4:
Die Firmen-Leitung ist auch beim Betriebs-Ausflug.
Oder die Firmen-Leitung schickt einen Stellvertreter.
Regel 5:
Vielleicht sind nicht alle Mitarbeiter da.
Vielleicht ist der Betriebs-Ausflug
nur für eine Abteilung aus der Firma.
Die Unfall-Versicherung gilt dann auch.
Aber dafür gibt es noch andere Regeln:
• Die Firmen-Leitung erlaubt den Betriebs-Ausflug.
• Der Abteilungs-Chef erklärt,
wie der Betriebs-Ausflug sein soll.
• Der Abteilungs-Chef plant den Betriebs-Ausflug
und ist auch selbst dabei.
Oder er gibt einer Person die Aufgabe,
den Betriebs-Ausflug zu planen.
Diese Person soll dann auch dabei sein.
• Die Mitarbeiter aus einer Abteilung sollen
sich besser kennenlernen.
Darum muss die Firmen-Leitung
hier nicht dabei sein.
Regel 6:
Andere Personen können auch
beim Betriebs-Ausflug dabei sein.
Zum Beispiel:
• Freunde
• Familie
• Mitarbeiter von früher
Aber diese Personen sind nicht mitversichert.
Regel 7:
Die Versicherung gilt die ganze Zeit:
• Wenn man den Betriebs-Ausflug plant.
• Wenn man etwas aufbaut.
• Wenn man nach dem Betriebs-Ausflug aufräumt.
Regel 8:
Die Versicherung gilt auch für den Weg zum Ort,
wo der Betriebs-Ausflug ist.
Aber es ist nur der Weg versichert,
der direkt dahin führt.
Vielleicht geht jemand einen anderen Weg,
um noch etwas einzukaufen.
Dieser Weg ist dann nicht versichert.
Regel 9:
Am Ende vom Betriebs-Ausflug sagt
die Firmen-Leitung oder ihr Stellvertreter:
Der Betriebs-Ausflug ist vorbei.
Oder beim Betriebs-Ausflug von einer Abteilung
sagt der Abteilungs-Chef:
Der Betriebs-Ausflug ist vorbei.
Dann gilt auch die Versicherung
für den Betriebs-Ausflug nicht mehr.
Nur noch der Weg direkt nach Hause ist versichert.
Regel 10:
Vielleicht gibt es einen Betriebs-Ausflug
mit einem Wettkampf.
Zum Beispiel ein Fußball-Spiel von der Firma.
So etwas ist gefährlicher.
Darum sind Betriebs-Ausflüge mit Wettkämpfen
nicht versichert.
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