Als gesetzliche Unfallversicherung hat die VBG laut Sozialgesetzbuch den Auftrag, Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhindern – und schnell und kompetent zu handeln, wenn Versicherte einen Arbeitsunfall erleiden oder von einer Berufskrankheit betroffen sind. Mitgliedsunternehmen können sich dabei auf die sogenannte Haftungsablösung durch die VBG verlassen. Die gesetzliche Unfallversicherung befreit sie von der zivilrechtlichen Haftung und sichert sie, wie auch ihre Beschäftigten, gegen die Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab. Das bedeutet: Ähnlich wie eine Haftpflichtversicherung für Unternehmen übernimmt die VBG bei Eintritt eines Versicherungsfalles Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation, um sowohl die Gesundheit als auch die berufliche und soziale Teilhabe der Versicherten wiederherzustellen.
Das war nicht immer so: Vor der Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahr 1885 hatten Arbeitnehmende im Falle eines Arbeitsunfalls direkte Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin. Mit ihrem Beitrag an die VBG bezahlen Mitgliedsunternehmen diese Versicherungsleistung und befreien sich von Schadensersatzansprüchen ihrer Beschäftigten, sofern kein Vorsatz im Spiel ist. Auch Schadensersatzklagen der Angestellten untereinander werden damit ausgeschlossen. Das Prinzip der Haftungsablösung soll so die Existenz des Unternehmens und den sozialen Frieden sichern.
Abgesichert am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit
Unter den von der VBG gewährten Unfallversicherungsschutz fällt dabei nicht nur die Tätigkeit am Arbeitsort, sondern auch der Weg dorthin und wieder zurück. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Arbeitnehmende das Wohngebäude verlassen. Das gilt auch, wenn man nicht zu Hause, sondern zum Beispiel bei der Partnerin oder dem Partner übernachtet hat. Unter bestimmten Bedingungen sind auch Umwege abgedeckt: Wer Kinder auf dem Weg zur Arbeit in die Kita bringt oder verkehrsbedingt nicht den direkten Arbeitsweg wählt, ist dabei unfallversichert. Aber Achtung: Bei privaten Besorgungen oder einem Tankstopp wird der Versicherungsschutz unterbrochen und gilt erst wieder, sobald der Weg zur Arbeit fortgesetzt wird. Dauert die Unterbrechung länger als zwei Stunden, erlischt der Versicherungsschutz. Im Jahr 2021 wurde darüber hinaus der Versicherungsschutz auf die Arbeit im Homeoffice erweitert. Seitdem sind auch die Wege von und zur Kita versichert. Ebenso die Wege von und zu dienstlichen Terminen sowie alle Wege im Haushalt, die dem betrieblichen Interesse dienen. Das sind zum Beispiel solche vom Arbeitszimmer zur Mittagspause in die Küche oder an die Haustür, wenn etwa arbeitsrelevante Post entgegengenommen wird.
Im Fall der Fälle
Und was, wenn es tatsächlich zu einem Arbeits- oder Wegeunfall kommt? Oder wenn vermutlich eine Berufskrankheit besteht? Im Jahr 2022 gingen bei der VBG immerhin 4.831 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein, sprich: einer Krankheit, die sich Versicherte durch die berufliche Tätigkeit zugezogen haben und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt ist. Die VBG steht in solchen Situationen mit zahlreichen Leistungen und Services an der Seite ihrer Mitgliedsunternehmen und der Versicherten.
Ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer nach einem Unfall länger als drei Tage arbeitsunfähig oder verunglückt dabei gar tödlich, ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verpflichtet, eine Unfallanzeige bei der VBG einzureichen. Verletzte Beschäftigte müssen nach einem Arbeitsunfall als Erstes eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, eine oder einen von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassenen Fachärztin beziehungsweise zugelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Dort wird die Schwere der Verletzung beurteilt und über die weitere notwendige Akutbehandlung entschieden. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Versicherungsfall kontaktiert eine Reha-Managerin oder ein Reha-Manager der VBG die versicherte Person persönlich, um bestehende Teilhabebedarfe zu besprechen. Die erforderlichen Reha- und Teilhabeleistungen werden gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt in einem detaillierten Reha- und Teilhabeplan vereinbart.
Die anstehenden Kosten für die medizinische Rehabilitation, Hilfsmittel und bei Bedarf für Leistungen der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung trägt die VBG. Vorrangiges Ziel dabei: die dauerhafte Wiedereingliederung der Versicherten in das Berufs- und Sozialleben. Dazu übernimmt die VBG bei Bedarf bei bleibenden Körperschäden auch die Kosten für einen erforderlichen Arbeitsplatzumbau. Sollten Mitarbeitende durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit nicht mehr in der Lage sein, den früheren Job auszuüben, oder gezwungen sein, den Arbeitgeber zu wechseln, trägt die VBG die Kosten für eine Weiterbildung. Sind die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig, unterstützt die VBG den Lebensstandard durch eine Verletztenrente – falls nötig, auch ein Leben lang.
Für Beschäftigte, die innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, besteht zudem die Möglichkeit des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Es zielt darauf ab, Arbeitsunfähigkeiten zu überwinden, erneuten Ausfallzeiten vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis langfristig zu erhalten. Bei der Umsetzung eines BEM im Mitgliedsunternehmen kann dieses auf die Unterstützung von Fachleuten der VBG zurückgreifen.
Prävention als Basis
Damit Arbeitsunfälle und Belastungen gar nicht entstehen, erfüllt die VBG ihren gesetzlichen Präventionsauftrag: mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Die VBG informiert und unterstützt Mitgliedsunternehmen mit branchenspezifischen Handlungs- und Praxishilfen. Viele davon sind auf www.vbg.de zugänglich. Dort finden sich zum Beispiel Unterweisungen zur Organisation des Arbeitsschutzes, Informationen zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsstätten, aber auch Hilfen zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen. Die VBG verfügt zudem über ein umfangreiches Informationsangebot und führt Betriebsbetreuungen durch, bei denen Präventionsfachkräfte vor Ort persönlich zu Themen rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beraten. Des Weiteren finden regelmäßig Unfalluntersuchungen in Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit statt, die dabei helfen sollen, präventive Maßnahmen festzulegen, um zukünftig Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Denn die systematische Organisation des Arbeitsschutzes ist ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Unternehmen. Zentrales Instrument dafür: die Gefährdungsbeurteilung. Sie hilft dabei, Risiken und potenzielle Belastungen für die Beschäftigten rechtzeitig zu identifizieren und mit passenden Maßnahmen vorausschauend entgegenzuwirken. Diese Risiken und Belastungen können ganz unterschiedlicher Natur sein: von mechanischen Gefährdungen, etwa bei der Arbeit an Maschinen, über Stolperfallen im Büro bis hin zu Faktoren der Arbeitsumgebung wie Beleuchtung, Temperatur oder Belüftung. Aber auch psychische Belastungen oder die Arbeitszeitgestaltung sind Teil der Gefährdungsbeurteilung. Wie diese durchzuführen ist, ist im Arbeitsschutzgesetz nicht im Detail geregelt. Dabei unterstützt die VBG mit nützlichen Tools und Praxistipps. Größere Unternehmen ab 30 Beschäftigten finden zum Beispiel in der Software GEDOKU eine Komplettlösung für die Planung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten hilft die VBG mit einer Reihe von maßgeschneiderten Angeboten dabei, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einfach und effizient umzusetzen.
Außerdem bietet die VBG jährlich rund 300 verschiedene Seminararten an, um die Gesundheitskompetenz ihrer Mitgliedsunternehmen zu stärken. Die Kosten für die Teilnahme sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die VBG klärt auch zu Themen wie Erste Hilfe oder Brandschutz in Unternehmen auf und übernimmt Kosten für Fortbildungsmaßnahmen wie Fahrsicherheitstrainings oder Erste-Hilfe-Kurse. Denn klar ist: Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen tragen dazu bei, dass sowohl Führungskräfte als auch Beschäftigte im Ernstfall angemessen reagieren können und somit Folgeschäden vermieden werden.
Wissen Sie, wie viele Menschen die VBG versichert, wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle im Jahr passieren oder wann eine Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall bei der VBG gemeldet werden muss? Testen Sie jetzt Ihr Wissen im Certo-Quiz und erfahren Sie mehr über Ihre gesetzliche Unfallversicherung.
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