Wer seinen Mitarbeitenden ein sicheres Arbeitsumfeld bietet, sorgt nicht nur für zufriedene Beschäftigte und mindert arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, sondern kann durch Einreichung der Präventionsmaßnahmen und ihrer Nachweise auch attraktive Prämien erhalten. Bis zum 11. Februar des Folgejahres können Mitgliedsunternehmen der VBG ihren Antrag zur Teilnahme am VBG-Prämienverfahren einreichen. Maximal erhalten sie eine Prämie pro Jahr. Um am Prämienverfahren teilzunehmen, müssen diese fünf Schritte beachtet werden:
1. Blick in den Prämienkatalog werfen
Präventionsmaßnahmen zahlen sich immer aus. Doch derzeit können nur bestimmte Branchen am Prämienverfahren der VBG teilnehmen. Gemäß der VBG-Satzung wird anhand des Gefahrtarifs festgelegt, welche Präventionsmaßnahmen in welchen Branchen prämiert werden können. Unternehmen aus den folgenden Branchen können mitmachen: Sicherheitsdienstleistungen, Zeitarbeit, Glasindustrie, Grob- und Feinkeramik, Bahnen und Bahndienstleistungen, Kraftfahrbetriebe sowie Sportunternehmen mit bezahlten Sportlerinnen und Sportlern. Die prämierbaren Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit sind in den Prämienkatalogen der jeweiligen Branchen festgelegt. Zunächst heißt es also: Einen Blick in den branchenspezifischen Katalog werfen!
2. Präventionsmaßnahmen umsetzen und Nachweise sammeln
Hat das jeweilige Unternehmen die durchzuführenden Maßnahmen aus dem Prämienkatalog entnommen, müssen diese vor der Einreichung in der Arbeitsstätte umgesetzt werden. Wichtig hierbei: Zu jeder Maßnahme muss es im Nachhinein einen passenden Beleg geben. Belege sind im Prämienantrag für den Nachweis der Präventionsmaßnahmen unverzichtbar!
3. Prämienformular online auf "Meine VBG" ausfüllen
Der nächste Schritt ist ganz einfach und funktioniert komplett online: Nach dem Anlegen eines VBG Online-Kontos unter „Meine VBG“ können prämienberechtigte Mitgliedsunternehmen unter dem Button „Prämien“ einen Prämienantrag stellen. Interessierte werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet.
4. Nachweise hochladen
Nun kommen die notwendigen Nachweise ins Spiel: Jede Präventionsmaßnahme, die online auf dem gestellten Antrag hinterlegt wurde, muss belegt werden. Denn aus den Belegen gehen Art, Umfang sowie Zeitraum der Maßnahme hervor. Dabei reichen Rechnungsbelege aus, Auftragsbestätigungen und Kostenvoranschläge hingegen nicht. Die gesammelten Nachweise können ganz einfach im eigenen Account hochgeladen werden.
5. Elektronisch versenden
Sobald alle Dateien hochgeladen und die wichtigsten Angaben hinterlegt sind, fehlt nur noch das Versenden. Und dafür bedarf es so gut wie keinen Aufwand. Ist der Antrag einmal ausgefüllt, kann er mithilfe des „Antrag absenden“-Buttons direkt an die VBG weitergeleitet werden. Das Team vom Prämienverfahren prüft diesen zeitnah. Eine Antwort erhalten die teilnehmenden Unternehmen in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Klick für Klick: So können Sie das Prämienverfahren online unter „Meine VBG“ beantragen:
Die Prämie, die Unternehmen spezieller Branchen beantragen können, ist eine Beteiligung der VBG an den Investitionskosten getätigter Maßnahmen im Vorjahr. Unternehmen erhalten so bis zu 50.000 Euro zurück.
Mehr Informationen zum Prämienverfahren gibt es hier.
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