Ist das Team gestresst, weil es ständig unter Zeitdruck steht? Gibt es lose Kabel, die zur Stolperfalle werden könnten? Sind Bürostühle so wackelig, dass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen? In jedem Unternehmen gibt es Aufgaben zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Wer mehr als eine Person beschäftigt, ist laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, allen Beschäftigten gesundes und sicheres Arbeiten zu ermöglichen – für ein motiviertes und leistungsfähiges Team. Zu den Pflichten gehören die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ebenso wie die Gefährdungsbeurteilung oder Fort- und Weiterbildungen rund um Arbeitsschutz.
„Arbeitsschutz kompakt, schnell und rechtssicher umsetzen“
Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer mit wenigen Beschäftigten ist das eine unliebsame Zusatzaufgabe zum eigentlichen Business. Das neue Tool DIAdrei der VBG hilft Unternehmerinnen und Unternehmern mit elf bis 50 Beschäftigten, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Christoph Stein, Leiter Arbeitssicherheit Prävention bei der VBG: „Zur Ergänzung unseres Angebotes für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten wollen wir gerade Unternehmen mit elf bis 50 Beschäftigten die Möglichkeit bieten, Arbeitsschutz mithilfe eines digitalen Angebots kompakt, schnell und rechtssicher umzusetzen.“
DIAdrei: die gesetzliche Grundlage
Der Name DIAdrei bezieht sich auf die digitale Anlage 3 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, die die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes konkretisiert. Die Anlage 3 erlaubt es Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die vorgeschriebene Betreuung durch Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit selbst zu übernehmen.
Wer diese Art der Betreuung wählt, muss verschiedene Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen im Betrieb durchführen. Anschließend entscheidet die Unternehmerin oder der Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung selbst darüber, ob und in welchem Ausmaß eine externe bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung notwendig ist.
Bei besonderen Anlässen sind Betriebe zudem dazu verpflichtet, sich durch eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde betreuen zu lassen, etwa bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren. Auch schriftliche Nachweise müssen geliefert werden, beispielsweise zur Gefährdungsbeurteilung. Die digitale DIAdrei-Betreuung unterstützt Betriebe dabei, all diese Vorgaben umzusetzen. Die DGUV Vorschrift 2 zum Nachlesen.
Der Vorteil von DIAdrei: Das Portal und die kostenfreie Hotline ermöglichen es Unternehmen, die Vor-Ort-Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit selbst zu übernehmen. Dabei bündelt das Portal alles Wichtige rund um Arbeitsschutz für kleine Unternehmen an einem Ort – von Lernmodulen bis zu Nachweisen, etwa über die Gefährdungsbeurteilung oder absolvierte Seminare. Das hilft der Unternehmensleitung, den Überblick zu behalten.
Online weiterbilden, wenn es zeitlich passt
DIAdrei sorgt außerdem dafür, dass nichts vergessen wird: Bleiben Arbeitsschutzaufgaben länger liegen, erinnert das System automatisch per E-Mail an die Fristen zur Erledigung. Wer DIAdrei nutzt, kann zudem auf Präsenzseminare verzichten: Portalnutzerinnen und -nutzer können sich online weiterbilden – und zwar genau dann, wenn es zeitlich für sie passt. Stein: „Die Lernmodule können jederzeit unterbrochen und wiederaufgenommen werden, ohne dass Inhalte und Fortschritte verlorengehen.“
Alle DIAdrei-Elemente – das Selbstlernen, die bedarfsorientierte Betreuung durch die DIAdrei-Hotline und die anlassbezogene Betreuung vor Ort – können Unternehmerinnen und Unternehmer immer dann nutzen, wenn sie Bedarf haben. Vor allem die Gefährdungsbeurteilung empfänden viele beim ersten Mal als große Aufgabe, erklärt der Präventionsexperte. Leichter fällt sie mit DIAdrei: „Das Online-Seminar, das auf dem Portal zur Verfügung steht, leitet Verantwortliche an, mit dem kostenlosen VBG-Tool GEDOKU ihre Gefährdungsbeurteilung effizient und rechtskonform durchzuführen und zu dokumentieren. Im Seminar erstellen die Teilnehmenden bereits erste Teile der Gefährdungsbeurteilung für ihr eigenes Unternehmen. Das spart jede Menge Zeit, die kleine Unternehmen meist nicht haben.“ Bleiben nach dem Selbstlernen und der Gefährdungsbeurteilung noch Fragen offen, liefern die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten der DIAdrei-Hotline zügig Antworten – in der Regel in weniger als einer Stunde.
Beschäftigtenrechner schlägt Unternehmermodell vor
Ob Betriebe das digitale Unternehmermodell DIAdrei nutzen oder weiter auf das klassische Modell setzen, bei dem regelmäßig eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Betriebsärztin beziehungsweise ein Betriebsarzt ins Unternehmen kommt, bleibe jeder und jedem selbst überlassen, sagt Stein. Wer unsicher ist, welches Modell das richtige ist, kann den Beschäftigtenrechner auf dem DIAdrei-Portal befragen, der bei der Anmeldung Vorschläge macht. So gelangen alle Unternehmerinnen und Unternehmer zum für sie passenden Angebot.
Das Tool DIAdrei steht kostenfrei unter diadrei.de und auf der VBG-Website.
DIAdrei: So funktioniert’s
In drei Schritten zur DIAdrei-Betreuung
1: Melden Sie sich auf dem DIAdrei-Portal an. Halten Sie dafür Ihre VBG-Unternehmensnummer und die Beschäftigtenanzahl bereit.
2: Bearbeiten Sie vollständig die vorgeschlagenen oder selbst ausgewählten Lernmodule. Dort erfahren Sie auch, wie das kostenfreie Tool GEDOKU zur Gefährdungsbeurteilung funktioniert.
3: Führen Sie mithilfe von GEDOKU die Gefährdungsbeurteilung durch. Geben Sie danach eine Selbsterklärung auf dem Portal ab.
Alles erledigt? Ab sofort sind Sie DIAdrei-betreut! Das bedeutet für Sie:
- Sie können die kostenfreie DIAdrei-Hotline anrufen: täglich von 8 bis 17 Uhr.
- Sie müssen innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Fortbildung absolvieren – entweder an einer VBG-Akademie oder online auf dem DIAdrei-Portal.
- Sie müssen innerhalb von zweieinhalb Jahren prüfen, ob Ihre Gefährdungsbeurteilung aktuell ist und dies zusammen mit der Fortbildung ans Portal rückmelden.
- Innerhalb von zweieinhalb Jahren – danach alle fünf Jahre – müssen Sie in Ihrem Betrieb einen Besuch durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Betriebsärztin oder einen -arzt organisieren.
- Die DGUV-Vorschrift 2 schreibt vor, dass bei besonderen Anlässen eine Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Betriebsärztin oder einen -arzt nötig ist. Die DIAdrei-Hotline hilft Ihnen, diese Anlässe zu identifizieren – und bei Bedarf auch bei der Suche nach Fachleuten.
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