Sicher und gesund im Büro
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Arbeitsräume müssen eine ausreichende Grundfläche aufweisen. Für Räume mit Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen gilt als Richtwert ein Flächenbedarf von 8 bis 10 m2 je Arbeitsplatz.
Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz muss mindestens 1,50 m2 betragen. Dabei müssen sowohl Tiefe als auch Breite der Bewegungsfläche mindestens 1,0 m Meter betragen.
Arbeitsstätten sollten ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese haben eine positive Wirkung auf Gesundheit und Wohlbefinden. Daher sollten Arbeitsplätze fensternah eingerichtet werden. Die künstliche Beleuchtung am Arbeitsplatz sollte eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux nicht unterschreiten. Störende Blendung durch Sonneneinstrahlung und Reflexionen gilt es zu vermeiden oder zu minimieren, zum Beispiel durch Jalousien oder Rollos. Der Arbeitsplatz wird am besten mit Blickrichtung parallel zum Fenster ausgerichtet.
Arbeitsräume müssen eine ausreichende Grundfläche aufweisen. Für Räume mit Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen gilt als Richtwert ein Flächenbedarf von 8 bis 10 m2 je Arbeitsplatz.
Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz muss mindestens 1,50 m2 betragen. Dabei müssen sowohl Tiefe als auch Breite der Bewegungsfläche mindestens 1,0 m Meter betragen.
Arbeitsstätten sollten ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese haben eine positive Wirkung auf Gesundheit und Wohlbefinden. Daher sollten Arbeitsplätze fensternah eingerichtet werden. Die künstliche Beleuchtung am Arbeitsplatz sollte eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux nicht unterschreiten. Störende Blendung durch Sonneneinstrahlung und Reflexionen gilt es zu vermeiden oder zu minimieren, zum Beispiel durch Jalousien oder Rollos. Der Arbeitsplatz wird am besten mit Blickrichtung parallel zum Fenster ausgerichtet.
Für Großraumbüros gilt wegen des höheren Verkehrsflächenbedarfs und potenziell größerer akustischer oder visueller Störwirkungen eine Fläche von 12 bis 15 m2 je Arbeitsplatz als Richtwert.
Lärm und akustische Störungen können gerade in Großraumbüros schnell zu Belastungen führen. Um dem entgegenzuwirken, können Decke, Fußboden oder auch Schränke mit schallabsorbierenden Materialien ausgerüstet werden.
Beide Büroformen ermöglichen eine flexible Anpassung bei Organisationsveränderungen. Das Open Space Office kann verschiedene Arbeitsbereiche zur Verfügung stellen – neben dem persönlichen Arbeitsplatz zum Beispiel Rückzugsorte für konzentriertes Arbeiten oder Besprechungsbereiche, die Kommunikation und Austausch fördern.
Arbeitsplätze sind so einzurichten, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet werden. Dabei sind Grundsätze der Ergonomie sowie Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Optimal ist es, Arbeitsplätze so zu planen, dass Beschäftigte nicht nur sitzen, sondern sich auch bewegen. Drucker können zum Beispiel in einem separaten Raum aufgestellt werden.
Für einen ergonomischen Arbeitstisch sind Höhe, Breite und Tiefe entscheidend. Hat der Tisch eine feste Höhe, dann soll die Höhe 74 cm (+- 2cm) betragen. Besser ist ein höhenverstellbarer Tisch, bei der ein Wechsel zwischen stehender und sitzender Haltung möglich ist. Die Arbeitsfläche sollte mindestens 160 x 80 cm groß sein. Außerdem ist ein ausreichender Bein- und Fußraum wichtig.
Beim Bürostuhl sollten Sitz und Rückenlehne höhenverstellbar und in allen Sitzpositionen an die natürliche Haltung anpassbar sein. Außerdem sollte der Stuhl über Armauflagen verfügen. Ergonomisch aufeinander abgestimmt sind Stuhl und Tisch, wenn im Sitzen sowohl Knie als auch Ellenbogen einen Winkel von 90° bilden.
Auch die Anordnung der Arbeitsmittel ist für die ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes wichtig: Der Abstand zwischen Augen und Bildschirm sollte 50 bis 70 cm betragen, der Blick auf den Monitor dabei leicht nach unten gerichtet sein. Die Tastatur liegt idealerweise 10 bis 15 cm von der Tischkante entfernt.
Arbeitsplätze sind so einzurichten, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet werden. Dabei sind Grundsätze der Ergonomie sowie Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Optimal ist es, Arbeitsplätze so zu planen, dass Beschäftigte nicht nur sitzen, sondern sich auch bewegen. Drucker können zum Beispiel in einem separaten Raum aufgestellt werden.
Für einen ergonomischen Arbeitstisch sind Höhe, Breite und Tiefe entscheidend. Hat der Tisch eine feste Höhe, dann soll die Höhe 74 cm (+- 2cm) betragen. Besser ist ein höhenverstellbarer Tisch, bei der ein Wechsel zwischen stehender und sitzender Haltung möglich ist. Die Arbeitsfläche sollte mindestens 160 x 80 cm groß sein. Außerdem ist ein ausreichender Bein- und Fußraum wichtig.
Beim Bürostuhl sollten Sitz und Rückenlehne höhenverstellbar und in allen Sitzpositionen an die natürliche Haltung anpassbar sein. Außerdem sollte der Stuhl über Armauflagen verfügen. Ergonomisch aufeinander abgestimmt sind Stuhl und Tisch, wenn im Sitzen sowohl Knie als auch Ellenbogen einen Winkel von 90° bilden.
Auch die Anordnung der Arbeitsmittel ist für die ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes wichtig: Der Abstand zwischen Augen und Bildschirm sollte 50 bis 70 cm betragen, der Blick auf den Monitor dabei leicht nach unten gerichtet sein. Die Tastatur liegt idealerweise 10 bis 15 cm von der Tischkante entfernt.
Treppen müssen grundsätzlich so gestaltet sein, dass sie sicher und bequem begangen werden können. Wichtig sind ausreichend große, ebene, rutschhemmende und gut erkennbare Stufen. Auch auf angemessene Schrittlänge und Steigung sowie ein sicheres Geländer muss geachtet werden.
Verkehrswege sollten möglichst übersichtlich und geradlinig verlaufen. Die Mindestbreite hängt von der Anzahl der Personen ab, die sie nutzen. Von bis zu 20 Personen genutzte Wege dürfen beispielsweise nicht schmaler als 1,0 m sein, die lichte Breite von Durchgängen und Türen nicht weniger als 90 cm betragen. Verkehrswege zu besonderen Bereichen können, je nach Art, von diesen Maßen abweichen. Gänge zu persönlich zugewiesenen Arbeitsplätzen, Gänge zur Instandhaltung und Bediengänge (zum Beispiel zum Öffnen der Fenster oder zum Betätigen der Heizkörperventile) müssen mindestens 60 cm breit sein.
Fluchtwege müssen auf möglichst kurzem Weg – maximal bis zu 35 m – ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen. Sie müssen ebenso wie Notausgänge ständig freigehalten werden. Die Mindestbreite der Fluchtwege hängt von der Anzahl der Personen ab, die sie im Gefahrenfall nutzen müssen.
Grundlegend für die Gestaltung von Büroräumen und Einrichtung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen sind die Anforderungen aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese legen fest, welche Grundfläche die Räume haben oder wie Verkehrswege gestaltet werden müssen, und machen Vorgaben zu weiteren Aspekten wie Beleuchtung, Raumtemperatur oder Lärmbelastung.
Bei der Planung selbst geht man idealerweise von innen nach außen vor: Im Arbeitsplatzkonzept werden zunächst die einzelnen Arbeitsplätze gestaltet. Dabei ist vor allem auf die Ergonomie zu achten. Wie dies auch im Homeoffice umzusetzen ist, zeigt die VBG-Info Gesund arbeiten am PC. Darauf aufbauend folgt ein Raumkonzept, in dem zum Beispiel die verschiedenen Funktionsbereiche festgelegt werden, und schließlich das Bürokonzept, das die Arbeitsweise bestimmt. Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros finden Interessierte auf der VBG-Webseite.
Das VBG Office Team unterstützt die Mitgliedsunternehmen der VBG gerne bei der Büroraumplanung und beantwortet Fragen zur Anwendung des VBG-OnlinePlanners. Kontaktieren Sie das Team telefonisch unter 040 5146-2332 oder per E-Mail officeteam@vbg.de.
Ein Interview mit Süleyman Kacmaz, Fachplaner im Office Team, finden Sie hier.